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Niedersachsen

Beherbergungssteuer in Lüneburg

Höhe
4 %vom Bruttopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene

Buchung in Lüneburg berechnen

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Lüneburg auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

Bemessungsgrundlage ist das vom Gast aufgewendete Beherbergungsentgelt einschließlich Mehrwertsteuer. Bei Pauschalpreisen (Übernachtung/Frühstück bzw. Halb- oder Vollpension) wird eine Verpflegungspauschale von 7,00 Euro für Frühstück bzw. je 10,00 Euro für Mittag- und Abendessen je Gast und Mahlzeit abgezogen.

Höhe
4 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.10.2015)
Endreinigung
zählt zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Seit 01.01.2024 unterliegen auch beruflich veranlasste Beherbergungen (einschließlich Studienreisen und Präsenzphasen im Studium) der Steuer; zuvor waren sie befreit.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 7 Nächte am Stück
Erhoben seit
01.10.2015
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steuererklärung jeweils bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres, gesondert für jeden Beherbergungsbetrieb und jeden ununterbrochenen Beherbergungszeitraum.
Zahlung
Festsetzung durch Steuerbescheid für das Kalendervierteljahr; fällig einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides.
Einreichung
Schriftliche Steuererklärung an die Hansestadt Lüneburg.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Lüneburg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Lüneburg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb führt die Steuer nicht automatisch ab; Endreinigungskosten gehören zum steuerpflichtigen Aufwand, wenn der Gast sie zwingend zahlen muss.

Gut zu wissen
  • Bis 31.12.2023 unterlagen maximal 14 zusammenhängende Nächte der Steuer, seit 01.01.2024 nur noch 7 Nächte pro Person und Betrieb.
  • Die Satzung sieht keine Steuerbefreiung für Jugendliche oder Schüler vor (auch Abiturfahrten und Pflichtschulveranstaltungen sind steuerpflichtig).
  • Ist der Gast auf eine Begleitperson angewiesen, ist der Übernachtungsaufwand der Begleitperson nicht steuerbar (gilt nicht für den Gast selbst, auch nicht bei Schwerbehinderung).
  • Bei Stornierung ohne tatsächliche Übernachtung fällt keine Steuer an; Übernachtungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit unterliegen nicht der Steuer.
  • Ordnungswidrigkeiten (u. a. verspätete oder unrichtige Erklärung) können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Quellen und Prüfstand

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Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

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