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Niedersachsen

Beherbergungssteuer in Adendorf

Höhe
4 %vom Bruttopreis
Anmeldung
nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Adendorf bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Adendorf erhebt seit 01.07.2023 eine Beherbergungssteuer von 4 % der Bemessungsgrundlage, höchstens für 14 zusammenhängende Übernachtungen je Gast. Die Steuererklärung ist halbjährlich bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Halbjahres abzugeben; die Steuer wird per Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe fällig.

Höhe
4 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.07.2023)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 14 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steuererklärung bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf eines Kalenderhalbjahres (§ 7 Abs. 1); Festsetzung durch Steuerbescheid für das Kalenderhalbjahr, fällig einen Monat nach Bekanntgabe (§ 8).
Zahlung
Zahlung einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 8 Abs. 2).
Einreichung
Steuererklärung je Beherbergungsbetrieb auf dem von der Gemeinde vorgeschriebenen Vordruck, schriftlich (§ 7 Abs. 1, 2).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Adendorf nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Adendorf ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Gästedaten sind vier Jahre vorzuhalten und auf Verlangen vorzulegen (§ 7 Abs. 3).
  • Bei fehlenden oder unrichtigen Angaben kann die Gemeinde die Bemessungsgrundlagen schätzen (§ 7 Abs. 4).
  • Die Satzung betrifft Buchungen ab Inkrafttreten (§ 11).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Adendorf.

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