Bayern
Kurbeitrag in Bad Aibling
- Höhe
- 3,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Bad Aibling bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
3,00 EUR je Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zusammen ein Tag). Befreit sind u. a. Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und beruflich Anwesende. Der Vermieter erhebt die Meldedaten, stellt Gästekarten aus, meldet spätestens am dritten Werktag nach Eintreffen und führt den Beitrag ab.
- Höhe
- 3,00 € pro Person und Nacht
3,00 EUR je Person und Aufenthaltstag; ermäßigt 1,75 EUR (GdB ab 80, Tagungsgäste mit mehr als einer Übernachtung, Gäste mit maximal einer Nacht); Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres befreit. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Personen, die sich ausschließlich aus Anlass ihrer Berufsausübung im Kurgebiet aufhalten (Nachweis an Vermieter/Stadt).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung spätestens am dritten Werktag nach Eintreffen (§ 7 Abs. 1); Abführung: Satzung nennt keine Frist, nur einzuheben und an die Stadt abzuführen (§ 7 Abs. 6).
- Zahlung
- Vermieter hebt den Beitrag ein und führt ihn an die Stadt ab; Frist im Auszug nicht genannt.
- Einreichung
- –
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Aibling nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Aibling ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Gästekarte je Person ausstellen (§ 10).
- Elektronische Übermittlung Pflicht bei mehr als neun Betten.
- Inkrafttreten der Satzung: eine Woche nach amtlicher Bekanntmachung.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Bad Aibling – Kurbeitragssatzung (Neufassung, Änderung 2026)
- Stadt Bad Aibling – Gästekarte & Kurbeitrag
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Aibling.
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