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Bayern

Kurbeitrag in Bad Aibling

Höhe
3,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 14 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Bad Aibling bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

3,00 EUR je Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zusammen ein Tag). Befreit sind u. a. Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und beruflich Anwesende. Der Vermieter erhebt die Meldedaten, stellt Gästekarten aus, meldet spätestens am dritten Werktag nach Eintreffen und führt den Beitrag ab.

Höhe
3,00 € pro Person und Nacht
3,00 EUR je Person und Aufenthaltstag; ermäßigt 1,75 EUR (GdB ab 80, Tagungsgäste mit mehr als einer Übernachtung, Gäste mit maximal einer Nacht); Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres befreit. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Personen, die sich ausschließlich aus Anlass ihrer Berufsausübung im Kurgebiet aufhalten (Nachweis an Vermieter/Stadt).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung spätestens am dritten Werktag nach Eintreffen (§ 7 Abs. 1); Abführung: Satzung nennt keine Frist, nur einzuheben und an die Stadt abzuführen (§ 7 Abs. 6).
Zahlung
Vermieter hebt den Beitrag ein und führt ihn an die Stadt ab; Frist im Auszug nicht genannt.
Einreichung
–
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Aibling nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Aibling ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Gästekarte je Person ausstellen (§ 10).
  • Elektronische Übermittlung Pflicht bei mehr als neun Betten.
  • Inkrafttreten der Satzung: eine Woche nach amtlicher Bekanntmachung.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Aibling.

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