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Bayern

Kurbeitrag in Samerberg

Höhe
1,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nur unter 18, sonst leer lassen

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Der Kurbeitrag beträgt 1,50 € je Person und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Kinder und Jugendliche unter 16, Schwerbehinderte ab 80 % und Geschäftsreisende sind befreit. Meldung innerhalb von 5 Tagen ab Abreise, Abführung spätestens einen Tag nach Abreise.

Höhe
1,50 € pro Person und Nacht
1,50 € je Person und Aufenthaltstag; Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr befreit. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Geschäftsreisende, Tagungs- und Lehrgangsteilnehmer sowie Teilnehmer an Seminaren und Kongressen sind befreit; die Meldung entfällt nicht.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung innerhalb von 5 Tagen ab Abreise (§ 6 Abs. 1); Abführung spätestens einen Tag nach Abreise (§ 6 Abs. 4); die Gemeinde kann Abführung erst zum Monats- oder Quartalsende zulassen.
Zahlung
Abführung an die Gemeinde bzw. die Meldestelle; Gastgeber haftet für den Eingang des Beitrags.
Einreichung
Meldedaten verpflichtend elektronisch; schriftlich über Formblatt nur auf begründeten Antrag (§ 6 Abs. 3).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Samerberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Samerberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Gäste erhalten eine Gästekarte als Nachweis der Meldung.
  • Camping-/Stellplatzinhaber und Almhüttenbesitzer können zusätzlich zur Monatsmeldung verpflichtet werden.
  • Zweitwohnungsbesitzer zahlen jährlich pauschal 50 €.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Samerberg.

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