Bayern
Kurbeitrag in Samerberg
- Höhe
- 1,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Der Kurbeitrag beträgt 1,50 € je Person und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Kinder und Jugendliche unter 16, Schwerbehinderte ab 80 % und Geschäftsreisende sind befreit. Meldung innerhalb von 5 Tagen ab Abreise, Abführung spätestens einen Tag nach Abreise.
- Höhe
- 1,50 € pro Person und Nacht
1,50 € je Person und Aufenthaltstag; Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr befreit. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Geschäftsreisende, Tagungs- und Lehrgangsteilnehmer sowie Teilnehmer an Seminaren und Kongressen sind befreit; die Meldung entfällt nicht.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung innerhalb von 5 Tagen ab Abreise (§ 6 Abs. 1); Abführung spätestens einen Tag nach Abreise (§ 6 Abs. 4); die Gemeinde kann Abführung erst zum Monats- oder Quartalsende zulassen.
- Zahlung
- Abführung an die Gemeinde bzw. die Meldestelle; Gastgeber haftet für den Eingang des Beitrags.
- Einreichung
- Meldedaten verpflichtend elektronisch; schriftlich über Formblatt nur auf begründeten Antrag (§ 6 Abs. 3).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Samerberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Samerberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Gäste erhalten eine Gästekarte als Nachweis der Meldung.
- Camping-/Stellplatzinhaber und Almhüttenbesitzer können zusätzlich zur Monatsmeldung verpflichtet werden.
- Zweitwohnungsbesitzer zahlen jährlich pauschal 50 €.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Samerberg.
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