Hessen
Kurbeitrag / Tourismusbeitrag in Bad Arolsen
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 20. des Folgemonats
- Kinder
- unter 9 frei, unter 16: 1,00 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
2,00 € je Person und Aufenthaltstag (Kurbeitrag in Kernstadt, Mengeringhausen, Wetterburg; Tourismusbeitrag in den übrigen Stadtteilen, gleicher Satz). Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Tag. Gastgeber melden quartalsweise und führen bis zum 20. des Folgemonats ab.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
2,00 € je Person und Aufenthaltstag (inkl. Umsatzsteuer). Kinder ab vollendetem 10. bis vollendetem 15. Lebensjahr 1,00 €, Kinder bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres befreit. Ganzjährig erhoben. (gilt seit 01.04.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 9 frei, unter 16: 1,00 €
- Berufliche Übernachtungen
- Beitragspflichtig sind nur Ortsfremde, die sich nicht zur Ausübung ihres Berufes in der Stadt aufhalten.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 28 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- § 6 Abs. 3: Meldeformulare zum Ende jedes Quartals; § 8: Abführung bis zum 20. des auf das Quartalsende folgenden Monats.
- Zahlung
- Beitrag ist am Abreisetag fällig, in der Beherbergungsrechnung gesondert auszuweisen und an die Stadt Bad Arolsen abzuführen.
- Einreichung
- Meldung soll elektronisch über das von der Stadt bereitgestellte Verfahren erfolgen.
- Betrieb anzeigen
- Gäste unverzüglich anmelden; Gästeverzeichnis vier Jahre aufbewahren.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Arolsen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Arolsen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Bei ununterbrochenem Aufenthalt von mehr als 28 Tagen im Kalenderjahr entfällt der Beitrag für die darüber hinausgehende Zeit.
- Eigentümer selbstgenutzter Wohneinheiten zahlen einmal im Kalenderjahr pauschal für 28 Tage.
- Alter 9 Jahre ist im Wortlaut nicht eindeutig geregelt (befreit bis Vollendung des 9., Ermäßigung ab vollendetem 10. Lebensjahr); hier als 1,00 € angesetzt.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Arolsen.
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