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Hessen

Tourismusbeitrag in Diemelsee

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 20. des Folgemonats
Kinder
unter 14 frei

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Gebucht über

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Nur unter 18, sonst leer lassen

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Gemeinde Diemelsee erhebt ganzjährig einen Tourismusbeitrag von 2,00 EUR je Person und Aufenthaltstag (einschließlich MwSt.). Beitragspflichtig sind ortsfremde Personen ab 14 Jahre; Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Der Beherbergende zieht den Beitrag ein, weist ihn in der Rechnung gesondert aus und führt ihn quartalsweise ab.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht
2,00 EUR einschließlich MwSt. je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig; beitragspflichtig sind ortsfremde Personen ab 14 Jahre. Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. (gilt seit 01.01.2022)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldeformulare sind zum Ende eines jeden Quartals der Gemeinde zuzuleiten (§ 6 Abs. 3); die eingezogenen Beiträge sind bis spätestens zum 20. des auf das Ende eines Quartals folgenden Monats abzuführen (§ 8 Abs. 2).
Zahlung
Der Beitrag ist am Tag der Abreise fällig und an den Meldepflichtigen (Beherbergenden) zu entrichten, der ihn einzieht und an die Gemeinde abführt (§ 3 Abs. 2 und 3, § 8 Abs. 1). Er ist in der Beherbergungsrechnung gesondert auszuweisen.
Einreichung
Anmeldung jedes Ortsfremden unverzüglich schriftlich mit dem von der Gemeinde vorgegebenen Zusatz zum Meldeformular (§ 6 Abs. 1 und 2); elektronisch, wenn die Gemeinde ein einheitliches Verfahren bereitstellt (§ 6 Abs. 5). Gästeverzeichnis fortlaufend führen und nach § 30 Abs. 4 BMG aufbewahren.
Betrieb anzeigen
Jeder Beitragspflichtige erhält mit der Anmeldung eine Tourismuskarte (SauerlandCard), die der Beherbergende im Auftrag der Gemeinde ausstellt (§ 7).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Diemelsee nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Diemelsee ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Der Beitrag heißt in der Satzung Tourismusbeitrag und wird nach § 13 KAG Hessen ganzjährig erhoben.
  • Wer sich länger als 28 Tage im Kalenderjahr in der Gemeinde aufhält, ist für die darüber hinausgehende Zeit befreit (§ 5 Abs. 4).
  • Die Befreiung für Hausbesuche entfällt, sobald Tourismuseinrichtungen oder Veranstaltungen genutzt werden (§ 5 Abs. 2).
  • Die Meldepflichtigen haften für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung des Beitrags (§ 8 Abs. 1).
Quellen und Prüfstand

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