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Bayern

Kurtaxe in Bad Bocklet

Höhe
2,80 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Abreise
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Bad Bocklet bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Im Staatsbad Bad Bocklet gilt die Kurtaxe nach der Bayerischen Kurtax-Verordnung: bis 31.12.2026 2,80 Euro, ab 01.01.2027 2,90 Euro je Aufenthaltstag und Person, höchstens 42 Tage im Kalenderjahr. Der Abreisetag ist mit dem Anreisetag abgegolten. Vermieter melden die Gäste spätestens am dritten Werktag und führen die Kurtaxe spätestens einen Tag nach der Abreise ab.

Höhe
2,80 € pro Person und Nacht
Normalsatz 2,80 Euro je Aufenthaltstag und Person einschließlich Umsatzsteuer (Anlage 2 KurtaxV), höchstens für 42 Tage im Kalenderjahr; Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit. Kurbezirk ist der Markt Bad Bocklet ohne den Gemeindeteil Nickersfelden. (gilt seit 01.01.2025 bis 31.12.2026)
Änderung
Ab 01.01.2027: 2,90 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027) – Normalsatz 2,90 Euro je Aufenthaltstag und Person einschließlich Umsatzsteuer (Anlage 2 KurtaxV in der Fassung der Verordnung vom 3. September 2026), höchstens 42 Tage im Kalenderjahr; Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit. Kurbezirk ist der Markt Bad Bocklet ohne den Gemeindeteil Nickersfelden.
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
Personen, die sich ausschließlich aus Anlass ihrer Berufsausübung im Kurbezirk aufhalten, zahlen den ermäßigten Satz (bis 31.12.2026 1,40 Euro, ab 01.01.2027 1,45 Euro); Nachweis gegenüber Vermieter bzw. Erhebungsberechtigter.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 42 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung spätestens am dritten Werktag nach Eintreffen (§ 7 Abs. 1); Abführung nach § 7 Abs. 4 spätestens einen Tag nach der Abreise, auf Zulassung erst zum Monatsende.
Zahlung
Vermieter haben die Kurtaxe einzubehalten und an die Staatsbad und Touristik Bad Bocklet GmbH abzuführen; sie dürfen sie dem Gast in Rechnung stellen.
Einreichung
Meldedaten elektronisch übermitteln (Pflicht bei mehr als neun Betten) oder Meldescheine vorlegen; je Gast ist eine Gastkarte zu erstellen bzw. auszuhändigen.
Betrieb anzeigen
Der Gast macht unverzüglich nach Eintreffen gegenüber dem Vermieter alle für die Kurtaxe erforderlichen Angaben.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Bocklet nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Bocklet ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Vermieter und Gast haften als Gesamtschuldner für die Kurtaxe.
  • Der Gemeindeteil Nickersfelden liegt außerhalb des Kurbezirks.
  • Weitere Befreiungen: Kranke mit Attest, Begleitpersonen von Schwerbehinderten, Auszubildende und Praktikanten bis 25 Jahre.
Quellen und Prüfstand

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