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Bayern

Kurbeitrag in Bad Neustadt an der Saale

Höhe
2,70 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt (ab 01.01.2027)
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 1,35 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Bad Neustadt an der Saale bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Neue Satzung vom 18.09.2026, gültig ab 01.01.2027: 2,70 € je Aufenthaltstag ab 16 Jahren, 1,35 € für 6 bis unter 16, darunter frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag, angefangene Tage als volle Tage; die Umsatzsteuer ist enthalten.

Höhe
2,70 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt (ab 01.01.2027)
2,70 € je Aufenthaltstag ab dem vollendeten 16. Lebensjahr; 1,35 € für Kinder und Jugendliche ab vollendetem 6. bis vollendetem 16. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte mit GdB 80; Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei. (gilt ab 01.01.2027)
Änderung
Ab 01.01.2027: 2,70 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt (ab 01.01.2027) – 2,70 € je Aufenthaltstag ab dem vollendeten 16. Lebensjahr; 1,35 € für Kinder und Jugendliche ab vollendetem 6. bis vollendetem 16. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte mit GdB 80; Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei.
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 1,35 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Übernachtungsgäste sind der Stadt spätestens am Tag nach der Anreise elektronisch zu melden.
Zahlung
Zahlung an den zur Einhebung Verpflichteten (§ 6) oder unmittelbar an die Stadt (§ 3 Abs. 3).
Einreichung
–
Betrieb anzeigen
Kurbeitragspflichtige, die übernachten, machen spätestens am Tag nach Ankunft mit Formblatt die Angaben (§ 5 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Neustadt an der Saale nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Neustadt an der Saale ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Die Satzung gilt erst ab 01.01.2027; die bis dahin geltende Fassung liegt nicht im Auszug vor.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Neustadt an der Saale.

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