Bayern
Kurtaxe in Bad Brückenau
- Höhe
- 3,30 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je AufenthaltMeldung bis zum 3. Werktag nach Ankunft, Zahlung binnen 1 Tag nach Abreise
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 12.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 12.10.2026.
- Kurtax-Verordnung (KurtaxV) – § 1 Kurtaxe, Bayern.Recht
- Kurtax-Verordnung – § 3 Kurtaxpflichtige, Fälligkeit, Erhebungsberechtigte
- Kurtax-Verordnung – § 4 Befreiung und Ermäßigung
- Kurtax-Verordnung – § 5 Höhe der Kurtaxe
- Kurtax-Verordnung – § 7 Pflichten der Vermieter
- Kurtax-Verordnung – § 10 Haftung
- Kurtax-Verordnung – Anlage 1 (Kurbezirke)
- Kurtax-Verordnung – Anlage 2 (Höhe der Kurtaxe, Text gilt ab 01.01.2025)
- Verordnung zur Änderung der Kurtax-Verordnung vom 24.07.2024 (GVBl. 2024 S. 391)
- GVBl. 2024 S. 391 – Anhang: Anlage 2 ab 01.01.2025
- Verordnung zur Änderung der Kurtax-Verordnung vom 03.09.2026 (GVBl. 2026 S. 593)
- GVBl. 2026 S. 593 – Anhang: neue Anlage 2 ab 01.01.2027
- Stadt Bad Brückenau – Kurtaxe und Gästekarte
- Stadt Bad Brückenau – Satzungen (Kurbeitragssatzung Stadt, Datei nicht abrufbar)
Einige Angaben für Bad Brückenau bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Im Kurbezirk I des Staatsbads Bad Brückenau (Staatsbad, Wernarz) gilt die bayerische Kurtaxeverordnung: 3,30 EUR je Person und Aufenthaltstag (ab 01.01.2027: 3,40 EUR), Personen unter 18 Jahren sind frei, der Abreisetag ist mit dem Anreisetag abgegolten, höchstens 42 Tage im Kalenderjahr. Vermieter melden die Gäste spätestens am dritten Werktag nach dem Eintreffen und führen die Kurtaxe spätestens einen Tag nach der Abreise an die Staatliche Kurverwaltung Bad Brückenau ab. Im Kurbezirk II (Stadt, Römershag, Volkers) gilt ein eigener Kurbeitrag der Stadt, der hier nicht erfasst ist.
- Höhe
- 3,30 € pro Person und Nacht
Kurbezirk I (Staatsbad): Normalsatz 3,30 EUR je Person und Aufenthaltstag einschließlich Umsatzsteuer (Anlage 2 Nr. 4.1 der Kurtax-Verordnung, Fassung seit 01.01.2025); Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit; der Abreisetag ist mit dem Anreisetag abgegolten; höchstens 42 Tage im Kalenderjahr. (gilt seit 01.01.2025) - Änderung
- Ab 01.01.2027: 3,40 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027) – Ab 01.01.2027 (Verordnung vom 03.09.2026, GVBl. 2026 S. 593) Kurbezirk I (Staatsbad): Normalsatz 3,40 EUR je Person und Aufenthaltstag einschließlich Umsatzsteuer; Befreiung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Zählung und Höchstdauer unverändert.
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich ausschließlich aus Anlass ihrer Berufsausübung im Kurbezirk aufhalten, zahlen den ermäßigten Satz (1,65 EUR, ab 01.01.2027 1,70 EUR); die Berufsausübung ist dem Vermieter anhand geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
- Höchstdauer
- Abgabe je Gast für höchstens 42 Übernachtungen bzw. Tage im Kalenderjahr. Mehrere Aufenthalte desselben Gastes im selben Jahr werden zusammengezählt.
- Anerkannt als
- Heilbad, Bayerisches Staatsbad (amtliche Liste des Landes Bayern, Stand 28.08.2025)
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Kurbezirk I (KurtaxV): § 7 Abs. 1: „Die Vermieter von Unterkünften, Campingplätzen und sonstigen Flächen, die zu vorübergehenden Wohnzwecken dienen, sowie Unternehmer von Gesellschaftsreisen sind verpflichtet, die Meldedaten der kurtaxpflichtigen Personen vollständig zu erheben, jeder kurtaxpflichtigen Person eine Gastkarte zu erstellen oder, soweit die Erhebungsberechtigte die Gastkarten selbst erstellt, eine Gastkarte auszuhändigen und der Erhebungsberechtigten spätestens am dritten Werktag nach deren Eintreffen im Kurbezirk auf elektronischem Wege zu übermitteln bzw. die Meldescheine oder das elektronische Handgerät in den Geschäftsräumen der Erhebungsberechtigten vorzulegen.“ Bei mehr als neun Betten ist die elektronische Übermittlung verpflichtend. § 7 Abs. 4: „Die nach Abs. 1 Verpflichteten haben die Kurtaxe einzubehalten und an die Erhebungsberechtigte abzuführen. Die Abführung ist spätestens einen Tag nach der Abreise der kurtaxpflichtigen Person vorzunehmen. Die Erhebungsberechtigte kann zulassen, dass die Kurtaxe erst am Monatsende abgeführt wird. In diesem Fall stellt die Erhebungsberechtigte eine Rechnung, die sofort zur Zahlung fällig ist.“ Kurbezirk II (städtische Kurbeitragssatzung): Fristen nicht belegt, Satzung nicht lesbar.
- Zahlung
- Die Kurtaxe wird mit dem Entstehen fällig (§ 3 Abs. 3). Die Vermieter haben sie einzubehalten und an die Erhebungsberechtigte, die Staatliche Kurverwaltung Bad Brückenau, abzuführen (§ 3 Abs. 4, § 7 Abs. 4). Für Kurbezirk II nicht belegt.
- Einreichung
- Meldedaten jeder kurtaxpflichtigen Person vollständig erheben, eine Gastkarte erstellen oder aushändigen und der Erhebungsberechtigten elektronisch übermitteln oder die Meldescheine bzw. das elektronische Handgerät in ihren Geschäftsräumen vorlegen; bei Betrieben mit mehr als neun Betten ist die elektronische Übermittlung verpflichtend (§ 7 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- Für die Zahlung haften die kurtaxpflichtige Person und die Vermieter als Gesamtschuldner (§ 10).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Brückenau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Brückenau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die Werte hier gelten nur im Kurbezirk des Staatsbads, auf der Website der Stadt „Kurbezirk I“ (Staatsbad Brückenau mit Villenviertel, Wernarz und das Gebiet bis zum Washingtonplatz), wo die bayerische Kurtaxeverordnung gilt. Im Kurbezirk II (Stadt Bad Brückenau, Römershag, Volkers) erhebt die Stadt einen eigenen Kurbeitrag nach ihrer Satzung, laut Website der Stadt 2,50 € je Tag; diese Satzung ist hier nicht ausgewertet. Vermieter im Kurbezirk II fragen bitte bei der Stadt nach.
- Der Kurbezirk der Verordnung (auf der Website der Stadt „Kurbezirk I“) umfasst vom Stadtgebiet die Gemeindeteile Staatsbad Brückenau (mit dem so genannten Villenviertel) und Wernarz sowie das Gebiet zwischen dem Staatsbad und dem Washingtonplatz (Anlage 1 Nr. 4).
- Erhebungsberechtigte im Kurbezirk I ist nach § 3 Abs. 4 Nr. 5 die Staatliche Kurverwaltung Bad Brückenau.
- Jede kurtaxpflichtige Person erhält eine Gastkarte, die der Vermieter erstellt oder aushändigt (§ 7 Abs. 1).
- Die Erhebungsberechtigte kann einzelnen Personen oder Gruppen Ermäßigung oder Befreiung gewähren, wenn es die besonderen Belange des Staatsbads rechtfertigen (§ 4 Abs. 3).
- Die Verordnung vom 03.09.2026 (GVBl. 2026 S. 593) ersetzt Anlage 2 zum 01.01.2027; bis 31.12.2026 gelten die Sätze der Fassung seit 01.01.2025.
Quellen und Prüfstand
- Kurtax-Verordnung (KurtaxV) – § 1 Kurtaxe, Bayern.Recht
- Kurtax-Verordnung – § 3 Kurtaxpflichtige, Fälligkeit, Erhebungsberechtigte
- Kurtax-Verordnung – § 4 Befreiung und Ermäßigung
- Kurtax-Verordnung – § 5 Höhe der Kurtaxe
- Kurtax-Verordnung – § 7 Pflichten der Vermieter
- Kurtax-Verordnung – § 10 Haftung
- Kurtax-Verordnung – Anlage 1 (Kurbezirke)
- Kurtax-Verordnung – Anlage 2 (Höhe der Kurtaxe, Text gilt ab 01.01.2025)
- Verordnung zur Änderung der Kurtax-Verordnung vom 24.07.2024 (GVBl. 2024 S. 391)
- GVBl. 2024 S. 391 – Anhang: Anlage 2 ab 01.01.2025
- Verordnung zur Änderung der Kurtax-Verordnung vom 03.09.2026 (GVBl. 2026 S. 593)
- GVBl. 2026 S. 593 – Anhang: neue Anlage 2 ab 01.01.2027
- Stadt Bad Brückenau – Kurtaxe und Gästekarte
- Stadt Bad Brückenau – Satzungen (Kurbeitragssatzung Stadt, Datei nicht abrufbar)
Zuletzt geprüft am 12.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Brückenau.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Bad Brückenau
Was kostet die Kurtaxe in Bad Brückenau?
Kurtaxe in Bad Brückenau: 3,30 € pro Person und Nacht. Maßgeblich ist die Satzung der Gemeinde, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Zahlen Kinder in Bad Brückenau Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 18 frei.
Wann müssen Gastgeber in Bad Brückenau die Kurtaxe anmelden?
Anmeldung: je Gast: Meldung bis zum 3. Werktag nach Ankunft, Zahlung binnen 1 Tag nach Abreise. Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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