Sachsen
Kurtaxe in Bad Elster
- Höhe
- ab 1,10 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurzone, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 14 frei, unter 18: ab 0,90 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Bad Elster ist Staatsbad; die Kurtaxe regelt die sächsische Kurtaxordnung und erhebt die Sächsische Staatsbäder GmbH: Kurzone I 2,20 EUR, Kurzone II (Mühlhausen, Sohl) 1,10 EUR je Aufenthaltstag, längstens 42 Tage je Kalenderjahr. Kinder unter 14 sind befreit. Meldung spätestens am ersten Werktag nach Ankunft, Abführung bis zum 10. des Folgemonats.
- Höhe
- ab 1,10 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurzone, Kinder ermäßigt
Staatsbad: Kurtaxe nach Kurtaxordnung des Freistaates Sachsen, Kurzone I 2,20 EUR, Kurzone II 1,10 EUR je Aufenthaltstag; ermäßigt 2,00 bzw. 0,90 EUR (Jugendliche 14 bis unter 18, Schwerbehinderte ab GdB 50, Schüler/Studenten 18 bis unter 27); Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres befreit; längstens 42 Tage pro Kalenderjahr. (gilt seit 27.04.2019) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei, unter 18: ab 0,90 €
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Personen, die sich ausschließlich zu anderen als Kur- oder Erholungszwecken aufhalten, insbesondere vorübergehend zur Ausübung ihres Berufs (§ 6 Satz 1 Nr. 1); Nachweis durch den Gast.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 42 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung der Gäste an die Sächsische Staatsbäder GmbH spätestens am ersten Werktag nach der Ankunft (§ 10 Abs. 1); eingezogene Kurtaxe je Kalendermonat bis zum zehnten des Folgemonats abführen (§ 10 Abs. 4). Kurtaxe wird mit ihrem Entstehen (Eintreffen) fällig (§ 4).
- Zahlung
- Beherbergende ziehen die Kurtaxe für die Sächsische Staatsbäder GmbH ein und führen sie bis zum zehnten des Folgemonats ab; sie haften für vollständigen und richtigen Einzug (§§ 8, 10, 13).
- Einreichung
- Schriftliche Meldung an die Sächsische Staatsbäder GmbH, dazu ist ein Verzeichnis in Block-, Kartei- oder Buchform zu führen (§ 10 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- Gäste mit Namen, Anschrift, Ankunfts- und voraussichtlichem Abreisetag sowie Befreiungen und Ermäßigungen melden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Elster nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Elster ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Kurtaxe wird für höchstens 42 Tage pro Kalenderjahr berechnet, auch bei mehreren Aufenthalten (§ 5 Abs. 1).
- Bei Aufenthalt in mehreren Kurzonen wird anteilig berechnet; Bemessungsgrundlage für Anreise-/Abreisetag ist der Tagessatz des Eintreffens (§ 5 Abs. 2).
- Jahreskurtaxe auf Antrag 80,00 EUR (Bad Elster).
- Verzeichnis nach Ablauf des auf die Abreise folgenden Kalenderjahres vernichten (§ 10 Abs. 3).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Elster.
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