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Sachsen

Kurtaxe in Schöneck/Vogtl.

Höhe
ab 2,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Zone, Kinder ermäßigt
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei, unter 18: halber Satz
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nur unter 18, sonst leer lassen

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Je Person und Aufenthaltstag 3,00 € (Zone 1, Stadtgebiet) bzw. 2,00 € (Zone 2, u. a. Eschenbach, Kottenheide); Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Tag. Gäste werden über das Onlineportal (digitale Gästekarte) angemeldet; der Beherberger zieht ein, sofern nicht vorab online bezahlt, und führt monatlich ab.

Höhe
ab 2,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Zone, Kinder ermäßigt
Ab 01.07.2025 je Person und Aufenthaltstag 3,00 € in Zone 1 und 2,00 € in Zone 2; Ankunfts- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind befreit, Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen 50 %. (gilt seit 01.07.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 18: halber Satz
Berufliche Übernachtungen
Kurtaxepflichtig sind auch Personen, die aus beruflichen Gründen in der Stadt Unterkunft nehmen (§ 2 Abs. 3).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Monatlich bis zum zehnten Werktag des Folgemonats an die Stadt abführen und einzeln abrechnen (§ 9 Abs. 1). Gäste sind am Ankunftstag anzumelden (§ 8 Abs. 2).
Zahlung
Kurtaxe einziehen, wenn der Gast vor Ort zahlt; sonst Vorabzahlung über das Onlineportal. Fällig spätestens am letzten Aufenthaltstag (§ 7 Abs. 1). Getrennt vom Betriebsvermögen aufbewahren.
Einreichung
Meldungen über das Onlineportal der Stadt (§ 8 Abs. 4); Papier-Gästekarte nur nach Antrag bei der Stadtverwaltung.
Betrieb anzeigen
Beherberger melden ortsfremde Personen bei der Stadtverwaltung an bzw. prüfen die Anmeldung im Onlineportal (§ 8 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Schöneck/Vogtl. nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Schöneck/Vogtl. ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Inhaber von Wochenendhäusern u. Ä. sowie Einwohner mit Lebensmittelpunkt anderswo zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe von 28 Tagessätzen.
  • Erholungsorte laut Auszug: Schöneck/Vogtl., Kottenheide, Eschenbach; Zone 2 umfasst u. a. Kottenheide und Eschenbach.
  • Verwandtschaftsbesuche ohne Entgelt sind nicht kurtaxepflichtig.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Schöneck/Vogtl..

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