Niedersachsen
Gästebeitrag (Kurtaxe) in Bad Gandersheim
- Höhe
- 2,54 €pro Person und Nacht
- Abrechnung und Fristen
- –Meldung spätestens am Werktag nach der Ankunft
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
Offizielle Quelle geprüft
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Nächste Fristen
Meldung der Gäste: spätestens am Werktag nach der Ankunft (§ 7 Abs. 1).
Regeln im Detail
Bad Gandersheim erhebt einen Gästebeitrag von 2,54 € je Person und Tag (nach Übernachtungen) für die Kernstadt und Teile der Gemarkung Wrescherode. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind befreit. Der Gastgeber meldet die Gäste am ersten Werktag nach der Ankunft bei der Stadt, zieht den Beitrag ein und liefert ihn binnen einer Woche an die Stadt ab.
- Höhe
- 2,54 € pro Person und Nacht
2,54 € je Person und Tag einschließlich Mehrwertsteuer im Erhebungsgebiet (Kernstadt und Teile der Gemarkung Wrescherode). Die Dauer des Aufenthalts wird nach der Zahl der Übernachtungen berechnet. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind befreit. (gilt seit 01.01.2019) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Personen, die sich nur zur Berufsausübung, zur Ableistung des Zivildienstes oder zur Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten (§ 4 Abs. 1 Nr. 3).
- Anerkannt als
- Luftkurort (amtliche Liste des Landes Niedersachsen, Stand 13.04.2026)
Pflichten und Fristen
- Gemeinde
- Stadt Bad Gandersheim
- Meldung der Gäste
- Spätestens am Werktag nach der Ankunft. Gäste am ersten Werktag nach der Ankunft mit dem von der Stadt Bad Gandersheim eingeführten Vordruck bei der Stadt melden (§ 7 Abs. 1). Ansprechpartner ist das Bürgerbüro der Stadt; die Tourist-Information berät zu Unterkunftsthemen. § 7 Abs. 1
- Einzug beim Gast
- Binnen 7 Tagen; ab wann die Frist läuft, nennt die Quelle nicht genau.
- Einzug beim Gast
- Spätestens am Werktag nach der Ankunft. § 6 Abs. 1
- Außerdem in der Satzung
- Der Bezugspunkt der Wochenfrist (Ankunft, Meldung oder Einziehung) ist in der Satzung nicht genannt. Gast und Wohnungsgeber haften als Gesamtschuldner (§ 6 Abs. 4). Als Zahlungsnachweis erhält der Gast eine Gästekarte (§ 6 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Gandersheim nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Gandersheim ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Gästebeitrag gilt nur für die Kernstadt Bad Gandersheim und Teile der Gemarkung Wrescherode (§ 1 Abs. 1, § 2).
- Befreit sind u. a. nahe Verwandte von Einwohnern bei unentgeltlicher Aufnahme, Reisende in Jugend- und Schullandheimen und Jugendzeltlagern, Bettlägerige, Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Tagesgäste (§ 4 Abs. 1).
- Gästebeitragspflichtiger und Wohnungsgeber haften als Gesamtschuldner (§ 6 Abs. 4).
- Bei vorzeitigem Abbruch des Aufenthalts wird zu viel gezahlter Beitrag auf Antrag erstattet; der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise (§ 8).
- Der Verwaltungsausschuss kann den Gästebeitrag auf Antrag ermäßigen oder erlassen (§ 4 Abs. 2 Nr. 2).
Quellen und Prüfstand
- Stadt Bad Gandersheim – Gästebeitragssatzung vom 28.03.2019 (in Kraft rückwirkend 01.01.2019)
- Stadt Bad Gandersheim – Gästebeitrag (Seite für Gäste und Gastgeber)
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Gandersheim.
Verlauf für Bad Gandersheim
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Bad Gandersheim nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Bad Gandersheim
Was kostet die Kurtaxe in Bad Gandersheim?
Gästebeitrag in Bad Gandersheim: 2,54 € pro Person und Nacht. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Gandersheim, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Bad Gandersheim?
Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: 2 × 2,54 €, 1 Kind unter 14 frei = 5,08 € (× 7). Insgesamt 35,56 €. Im Kurtaxe-Vergleich für Familien steht Bad Gandersheim damit auf Platz 189 von 443. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.
Zahlen Kinder in Bad Gandersheim Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 14 frei.
Wann müssen Gastgeber in Bad Gandersheim die Kurtaxe melden und abführen?
Meldung der Gäste: spätestens am Werktag nach der Ankunft (§ 7 Abs. 1). Einzug beim Gast: binnen 7 Tagen; ab wann die Frist läuft, nennt die Quelle nicht genau. Einzug beim Gast: spätestens am Werktag nach der Ankunft (§ 6 Abs. 1). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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