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Hessen

Kurbeitrag in Bad Homburg vor der Höhe

Höhe
ab 3,20 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 17 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Kurbeitrag je Person und Aufenthaltstag: 3,50 EUR im Kurbezirk, 3,20 EUR im Außenbezirk, höchstens 8 Wochen im Jahr. Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als 1 Tag. Kinder bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres sind befreit. Meldeformulare sind bis zum 10. des Folgemonats an die Kur- und Kongreß-GmbH zu übermitteln; der Beitrag wird 14 Tage nach Zahlungsaufforderung fällig.

Höhe
ab 3,20 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk
Je Person und Aufenthaltstag im Kurbezirk 3,50 EUR, im übrigen Stadtgebiet (Außenbezirk) 3,20 EUR; Erhebung bis zu einer Höchstaufenthaltsdauer von 8 Wochen innerhalb eines Jahres. Anreise- und Abreisetag gelten zusammen als 1 Tag. (gilt seit 01.03.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 17 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Beherbergte ortsfremde Personen sind bis zum Ablauf des auf Ankunft bzw. Abfahrt folgenden Tages an- bzw. abzumelden (§ 6 Abs. 1); Meldeformulare bis zum 10. des Folgemonats an die Kur- und Kongreß-GmbH (§ 6 Abs. 4).
Zahlung
Der Meldepflichtige zieht den Kurbeitrag von den beitragspflichtigen Personen ein und führt ihn an die Kur- und Kongreß-GmbH ab (§ 7 Abs. 1); fällig 14 Tage nach Zahlungsaufforderung (§ 7 Abs. 2).
Einreichung
Schriftlich mit dem von der Stadt vorgeschriebenen Vordruck oder elektronisch, sofern die Stadt ein Verfahren bereitstellt (§ 6 Abs. 2).
Betrieb anzeigen
Abschrift der Satzung an einem für Gäste zugänglichen Ort auslegen oder aushängen (§ 6 Abs. 6).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Homburg vor der Höhe nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Homburg vor der Höhe ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Ausgenommen sind unentgeltlich aufgenommene Besucher von Einwohnern, Patienten der Bad Homburger Krankenhäuser, Besucher von Jugendherbergen und Besucher im Rahmen der Städtepartnerschaft.
  • Wer Gäste beherbergt, haftet für vollständigen und richtigen Einzug des Kurbeitrags (§ 7 Abs. 1).
  • Verstöße gegen Melde- und Abführungspflicht können mit bis zu 10.000 EUR Geldbuße geahndet werden (§ 7a).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Homburg vor der Höhe.

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