Hessen
Kurbeitrag in Bad Homburg vor der Höhe
- Höhe
- ab 3,20 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 17 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag je Person und Aufenthaltstag: 3,50 EUR im Kurbezirk, 3,20 EUR im Außenbezirk, höchstens 8 Wochen im Jahr. Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als 1 Tag. Kinder bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres sind befreit. Meldeformulare sind bis zum 10. des Folgemonats an die Kur- und Kongreß-GmbH zu übermitteln; der Beitrag wird 14 Tage nach Zahlungsaufforderung fällig.
- Höhe
- ab 3,20 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk
Je Person und Aufenthaltstag im Kurbezirk 3,50 EUR, im übrigen Stadtgebiet (Außenbezirk) 3,20 EUR; Erhebung bis zu einer Höchstaufenthaltsdauer von 8 Wochen innerhalb eines Jahres. Anreise- und Abreisetag gelten zusammen als 1 Tag. (gilt seit 01.03.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 17 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Beherbergte ortsfremde Personen sind bis zum Ablauf des auf Ankunft bzw. Abfahrt folgenden Tages an- bzw. abzumelden (§ 6 Abs. 1); Meldeformulare bis zum 10. des Folgemonats an die Kur- und Kongreß-GmbH (§ 6 Abs. 4).
- Zahlung
- Der Meldepflichtige zieht den Kurbeitrag von den beitragspflichtigen Personen ein und führt ihn an die Kur- und Kongreß-GmbH ab (§ 7 Abs. 1); fällig 14 Tage nach Zahlungsaufforderung (§ 7 Abs. 2).
- Einreichung
- Schriftlich mit dem von der Stadt vorgeschriebenen Vordruck oder elektronisch, sofern die Stadt ein Verfahren bereitstellt (§ 6 Abs. 2).
- Betrieb anzeigen
- Abschrift der Satzung an einem für Gäste zugänglichen Ort auslegen oder aushängen (§ 6 Abs. 6).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Homburg vor der Höhe nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Homburg vor der Höhe ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Ausgenommen sind unentgeltlich aufgenommene Besucher von Einwohnern, Patienten der Bad Homburger Krankenhäuser, Besucher von Jugendherbergen und Besucher im Rahmen der Städtepartnerschaft.
- Wer Gäste beherbergt, haftet für vollständigen und richtigen Einzug des Kurbeitrags (§ 7 Abs. 1).
- Verstöße gegen Melde- und Abführungspflicht können mit bis zu 10.000 EUR Geldbuße geahndet werden (§ 7a).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Homburg vor der Höhe.
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