Hessen
Tourismusbeitrag in Frankfurt am Main
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
- Stadt Frankfurt: Tourismusbeitrag
- Tourismusbeitragssatzung ab 01.10.2024 (PDF)
- Tourismusbeitragssatzung bis 30.09.2024 (PDF)
- Formular Tourismusbeitragserklärung (mit Feld für Airbnb-Übernachtungen, PDF)
- Hinweise zur Beitragserklärung (PDF)
- Stadt Frankfurt: Stadt weitet Tourismusbeitrag aus (21.06.2024)
- Airbnb-Hilfe-Center: Frankfurt am Main
- Airbnb-Hilfe-Center: Einzug von Belegungssteuern in Deutschland
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
2 € pro Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag).
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2018)
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Seit 1. Oktober 2024 zahlen auch Geschäftsreisende. Bis 30. September 2024 waren beruflich bedingte Übernachtungen ausgenommen.
- Erhoben seit
- 01.01.2018
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Beitragserklärung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres (für Januar bis März also bis 15. April).
- Zahlung
- Zahlung bis zum 20. des Monats nach Quartalsende an das Kassen- und Steueramt. Einen Bescheid oder eine Zahlungsaufforderung gibt es in der Regel nicht.
- Einreichung
- Formular „Tourismusbeitragserklärung“ per Post oder E-Mail oder über den Online-Service der Stadt. Private Vermieter mit mehreren Unterkünften dürfen eine gemeinsame Erklärung abgeben.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Frankfurt am Main selbst ein (seit 01.08.2018). Für Airbnb-Buchungen zahlen Sie den Betrag nicht noch einmal. Sie geben trotzdem jedes Quartal die Beitragserklärung ab. Im Formular tragen Sie die Zahl der über Airbnb gebuchten Übernachtungen ein; sie wird von den beitragspflichtigen Übernachtungen abgezogen. Quelle ansehen
Buchungen über andere Portale und Direktbuchungen versteuern Sie selbst.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Frankfurt am Main ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Airbnb zieht den Tourismusbeitrag bei Buchungen über Airbnb seit 1. August 2018 ein und führt ihn ab. Die Erklärung an die Stadt bleibt Pflicht; die Airbnb-Übernachtungen werden dort abgezogen, damit nicht doppelt gezahlt wird.
Gut zu wissen
- Befreit sind u. a. unentgeltliche Besuche, Krankenhauspatienten und ihre Begleitpersonen, Aufenthalte nur zur Berufsausbildung sowie schulische Klassenfahrten. Eine Befreiung für Kinder gibt es nicht.
- Der Beitrag muss in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden. Sie müssen ein Gästeverzeichnis führen.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Frankfurt: Tourismusbeitrag
- Tourismusbeitragssatzung ab 01.10.2024 (PDF)
- Tourismusbeitragssatzung bis 30.09.2024 (PDF)
- Formular Tourismusbeitragserklärung (mit Feld für Airbnb-Übernachtungen, PDF)
- Hinweise zur Beitragserklärung (PDF)
- Stadt Frankfurt: Stadt weitet Tourismusbeitrag aus (21.06.2024)
- Airbnb-Hilfe-Center: Frankfurt am Main
- Airbnb-Hilfe-Center: Einzug von Belegungssteuern in Deutschland
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Frankfurt am Main.
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