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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Frankfurt am Main auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

2 € pro Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag).

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2018)
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Seit 1. Oktober 2024 zahlen auch Geschäftsreisende. Bis 30. September 2024 waren beruflich bedingte Übernachtungen ausgenommen.
Erhoben seit
01.01.2018
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Beitragserklärung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres (für Januar bis März also bis 15. April).
Zahlung
Zahlung bis zum 20. des Monats nach Quartalsende an das Kassen- und Steueramt. Einen Bescheid oder eine Zahlungsaufforderung gibt es in der Regel nicht.
Einreichung
Formular „Tourismusbeitragserklärung“ per Post oder E-Mail oder über den Online-Service der Stadt. Private Vermieter mit mehreren Unterkünften dürfen eine gemeinsame Erklärung abgeben.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Frankfurt am Main selbst ein (seit 01.08.2018). Für Airbnb-Buchungen zahlen Sie den Betrag nicht noch einmal. Sie geben trotzdem jedes Quartal die Beitragserklärung ab. Im Formular tragen Sie die Zahl der über Airbnb gebuchten Übernachtungen ein; sie wird von den beitragspflichtigen Übernachtungen abgezogen. Quelle ansehen

Buchungen über andere Portale und Direktbuchungen versteuern Sie selbst.

Booking.com führt die Abgabe nicht an Frankfurt am Main ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht den Tourismusbeitrag bei Buchungen über Airbnb seit 1. August 2018 ein und führt ihn ab. Die Erklärung an die Stadt bleibt Pflicht; die Airbnb-Übernachtungen werden dort abgezogen, damit nicht doppelt gezahlt wird.

Gut zu wissen
  • Befreit sind u. a. unentgeltliche Besuche, Krankenhauspatienten und ihre Begleitpersonen, Aufenthalte nur zur Berufsausbildung sowie schulische Klassenfahrten. Eine Befreiung für Kinder gibt es nicht.
  • Der Beitrag muss in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden. Sie müssen ein Gästeverzeichnis führen.
Quellen und Prüfstand

Autopilot · in Entwicklung

Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

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