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Hessen

Kurbeitrag in Königstein im Taunus

Höhe
2,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis Ende des Folgemonats
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Der Kurbeitrag beträgt 2,50 Euro je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig, für höchstens 56 Tage. Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Er wird am Ankunftstag fällig; Gastgeber melden die Gäste monatlich (Betriebe unter zehn Betten quartalsweise) bis Ende des Folgemonats.

Höhe
2,50 € pro Person und Nacht
2,50 Euro je beitragspflichtiger Person und Aufenthaltstag, ganzjährig, einschließlich Umsatzsteuer; für höchstens 8 Wochen bzw. 56 Tage je ununterbrochenem Aufenthalt im Kalenderjahr. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit. (gilt seit 01.10.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 56 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldedaten eines Monats bis zum Ende des Folgemonats, bei Betrieben mit weniger als zehn Betten je Quartal (§ 8 Abs. 3); Zahlung gemäß Kurbeitragsbescheid (§ 9 Abs. 2).
Zahlung
Meldepflichtige ziehen den Kurbeitrag ein und führen ihn an die Stadt ab; er ist in der Beherbergungsrechnung besonders auszuweisen.
Einreichung
Meldeformular, Gästeliste oder elektronisch, soweit die Stadt ein einheitliches Verfahren bereitstellt.
Betrieb anzeigen
Gäste geben Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Ankunfts- und Abreisetag an; Meldepflichtige führen ein Gästeverzeichnis (vier Jahre aufbewahren).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Königstein im Taunus nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Königstein im Taunus ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Der Beitrag gilt für die staatlich anerkannten Heilklimatischen Kurorte Königstein und Falkenstein.
  • Die Satzung ist in jeder Beherbergungsstätte sichtbar auszuhängen.
  • Verlorene oder nicht nachweisbare Meldeformulare werden mit 140 Euro in Rechnung gestellt.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Königstein im Taunus.

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