Hessen
Kurbeitrag in Königstein im Taunus
- Höhe
- 2,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis Ende des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Der Kurbeitrag beträgt 2,50 Euro je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig, für höchstens 56 Tage. Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Er wird am Ankunftstag fällig; Gastgeber melden die Gäste monatlich (Betriebe unter zehn Betten quartalsweise) bis Ende des Folgemonats.
- Höhe
- 2,50 € pro Person und Nacht
2,50 Euro je beitragspflichtiger Person und Aufenthaltstag, ganzjährig, einschließlich Umsatzsteuer; für höchstens 8 Wochen bzw. 56 Tage je ununterbrochenem Aufenthalt im Kalenderjahr. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit. (gilt seit 01.10.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 56 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldedaten eines Monats bis zum Ende des Folgemonats, bei Betrieben mit weniger als zehn Betten je Quartal (§ 8 Abs. 3); Zahlung gemäß Kurbeitragsbescheid (§ 9 Abs. 2).
- Zahlung
- Meldepflichtige ziehen den Kurbeitrag ein und führen ihn an die Stadt ab; er ist in der Beherbergungsrechnung besonders auszuweisen.
- Einreichung
- Meldeformular, Gästeliste oder elektronisch, soweit die Stadt ein einheitliches Verfahren bereitstellt.
- Betrieb anzeigen
- Gäste geben Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Ankunfts- und Abreisetag an; Meldepflichtige führen ein Gästeverzeichnis (vier Jahre aufbewahren).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Königstein im Taunus nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Königstein im Taunus ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Beitrag gilt für die staatlich anerkannten Heilklimatischen Kurorte Königstein und Falkenstein.
- Die Satzung ist in jeder Beherbergungsstätte sichtbar auszuhängen.
- Verlorene oder nicht nachweisbare Meldeformulare werden mit 140 Euro in Rechnung gestellt.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Königstein im Taunus.
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