Bayern
Kurbeitrag in Ostheim vor der Rhön
- Höhe
- 1,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Ostheim vor der Rhön bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Der Kurbeitrag (erhoben vom Kommunalunternehmen Tourismus und Marketing Ostheim v.d.Rhön) beträgt 1,00 € je Aufenthaltstag ab 14 Jahren; Kinder unter 14 und Schwerbeschädigte ab 80 % GdB sind frei. Beherberger melden die Gäste schriftlich und führen den Beitrag spätestens einen Tag nach Abreise ab; Monatsende kann zugelassen werden.
- Höhe
- 1,00 € pro Person und Nacht
1,00 € je Aufenthaltstag für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr; Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. (gilt seit 23.01.2018) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- § 6 Abs. 2: Abführung spätestens einen Tag nach Abreise, das Kommunalunternehmen kann Abführung erst am Monatsende zulassen; § 6 Abs. 1: schriftliche Meldung der Beitragspflichtigen ohne Fristangabe.
- Zahlung
- Fälligkeit mit Entstehen jedes Aufenthaltstages (§ 3 Abs. 2); Zahlung an den Einhebungspflichtigen, Abführung an das Kommunalunternehmen (§ 6 Abs. 2).
- Einreichung
- Schriftliche Meldung an das Kommunalunternehmen (§ 6 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- Gäste mit Formblatt spätestens am Tag nach Ankunft erfassen (§ 5 Abs. 1); Beherberger melden schriftlich (§ 6 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Ostheim vor der Rhön nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Ostheim vor der Rhön ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Kurgebiet ist die Stadt Ostheim v.d.Rhön ohne die Stadtteile Urspringen und Oberwaldbehrungen (§ 2).
- Beherberger haften dem Kommunalunternehmen für den Eingang des Beitrags (§ 6 Abs. 1).
Quellen und Prüfstand
- Kommunalunternehmen Ostheim v.d.Rhön – Kurbeitragssatzung vom 16.01.2018
- Amtliche Bestätigung (Verifikation 09.10.2026)
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Ostheim vor der Rhön.
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