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Bayern

Kurbeitrag in Ostheim vor der Rhön

Höhe
1,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 14 frei
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Ostheim vor der Rhön bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Der Kurbeitrag (erhoben vom Kommunalunternehmen Tourismus und Marketing Ostheim v.d.Rhön) beträgt 1,00 € je Aufenthaltstag ab 14 Jahren; Kinder unter 14 und Schwerbeschädigte ab 80 % GdB sind frei. Beherberger melden die Gäste schriftlich und führen den Beitrag spätestens einen Tag nach Abreise ab; Monatsende kann zugelassen werden.

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht
1,00 € je Aufenthaltstag für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr; Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. (gilt seit 23.01.2018)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 6 Abs. 2: Abführung spätestens einen Tag nach Abreise, das Kommunalunternehmen kann Abführung erst am Monatsende zulassen; § 6 Abs. 1: schriftliche Meldung der Beitragspflichtigen ohne Fristangabe.
Zahlung
Fälligkeit mit Entstehen jedes Aufenthaltstages (§ 3 Abs. 2); Zahlung an den Einhebungspflichtigen, Abführung an das Kommunalunternehmen (§ 6 Abs. 2).
Einreichung
Schriftliche Meldung an das Kommunalunternehmen (§ 6 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
Gäste mit Formblatt spätestens am Tag nach Ankunft erfassen (§ 5 Abs. 1); Beherberger melden schriftlich (§ 6 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Ostheim vor der Rhön nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Ostheim vor der Rhön ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Kurgebiet ist die Stadt Ostheim v.d.Rhön ohne die Stadtteile Urspringen und Oberwaldbehrungen (§ 2).
  • Beherberger haften dem Kommunalunternehmen für den Eingang des Beitrags (§ 6 Abs. 1).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Ostheim vor der Rhön.

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