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Niedersachsen

Gästebeitrag in Bad Sachsa

Höhe
ab 1,95 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Gästegebiet, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 18: ab 1,30 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
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Regeln im Detail

Der Gästebeitrag wird je Übernachtung und Person erhoben (Anzahl der Übernachtungen, der Abreisetag zählt nicht extra). Der Gastgeber meldet den Gast innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft im elektronischen Meldesystem, zieht den Beitrag für die gesamte Aufenthaltsdauer ein und führt ihn innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung an die Stadt ab.

Höhe
ab 1,95 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Gästegebiet, Kinder ermäßigt
Je Übernachtung und Person: Erwachsene ab 18 Jahre 3,25 EUR (Gästegebiet I) bzw. 1,95 EUR (Gästegebiet II); Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre 1,95 EUR bzw. 1,30 EUR; Kinder bis einschließlich 5 Jahre frei. Beträge einschließlich Umsatzsteuer. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 18: ab 1,30 €
Berufliche Übernachtungen
Personen, die sich nur zur Berufsausübung im Erhebungsgebiet aufhalten, sind nicht beitragspflichtig; bei Tagungen u. ä. nur, wenn ganz oder weit überwiegend beruflich veranlasst.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft; Abführung innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Gästebeitragssatzung).
Zahlung
Abführung an die Stadt Bad Sachsa innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung; die Stadt kann Abschlagszahlungen verlangen.
Einreichung
Meldung im elektronischen Gästebeitragsabrechnungssystem der Stadt bzw. der beauftragten Stelle (Nutzungspflicht, § 8 Abs. 1 Nr. 7).
Betrieb anzeigen
Gästebeitragssatzung an gut sichtbarer Stelle aushängen bzw. auslegen (§ 8 Abs. 1 Nr. 6).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Sachsa nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Sachsa ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Auch nicht beitragspflichtige und befreite Personen sowie Kinder sind im Gästeverzeichnis zu führen und zu melden.
  • Der Gastgeber haftet für rechtzeitige Einziehung und vollständige Abführung.
  • Wer in einem Kalenderjahr mindestens 30 Tage Beitrag gezahlt hat, ist für darüber hinausgehende Tage im selben Jahr befreit.
  • Begleitperson eines Schwerbehinderten ist befreit, wenn die Begleitung im Ausweis eingetragen ist.
  • Der Gast kann stattdessen eine Jahresgästekarte (30-faches des Tagessatzes) erwerben.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Sachsa.

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