Niedersachsen
Gästebeitrag in Bad Sachsa
- Höhe
- ab 1,95 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Gästegebiet, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 18: ab 1,30 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Der Gästebeitrag wird je Übernachtung und Person erhoben (Anzahl der Übernachtungen, der Abreisetag zählt nicht extra). Der Gastgeber meldet den Gast innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft im elektronischen Meldesystem, zieht den Beitrag für die gesamte Aufenthaltsdauer ein und führt ihn innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung an die Stadt ab.
- Höhe
- ab 1,95 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Gästegebiet, Kinder ermäßigt
Je Übernachtung und Person: Erwachsene ab 18 Jahre 3,25 EUR (Gästegebiet I) bzw. 1,95 EUR (Gästegebiet II); Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre 1,95 EUR bzw. 1,30 EUR; Kinder bis einschließlich 5 Jahre frei. Beträge einschließlich Umsatzsteuer. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 18: ab 1,30 €
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich nur zur Berufsausübung im Erhebungsgebiet aufhalten, sind nicht beitragspflichtig; bei Tagungen u. ä. nur, wenn ganz oder weit überwiegend beruflich veranlasst.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft; Abführung innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Gästebeitragssatzung).
- Zahlung
- Abführung an die Stadt Bad Sachsa innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung; die Stadt kann Abschlagszahlungen verlangen.
- Einreichung
- Meldung im elektronischen Gästebeitragsabrechnungssystem der Stadt bzw. der beauftragten Stelle (Nutzungspflicht, § 8 Abs. 1 Nr. 7).
- Betrieb anzeigen
- Gästebeitragssatzung an gut sichtbarer Stelle aushängen bzw. auslegen (§ 8 Abs. 1 Nr. 6).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Sachsa nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Sachsa ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Auch nicht beitragspflichtige und befreite Personen sowie Kinder sind im Gästeverzeichnis zu führen und zu melden.
- Der Gastgeber haftet für rechtzeitige Einziehung und vollständige Abführung.
- Wer in einem Kalenderjahr mindestens 30 Tage Beitrag gezahlt hat, ist für darüber hinausgehende Tage im selben Jahr befreit.
- Begleitperson eines Schwerbehinderten ist befreit, wenn die Begleitung im Ausweis eingetragen ist.
- Der Gast kann stattdessen eine Jahresgästekarte (30-faches des Tagessatzes) erwerben.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Sachsa.
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