Sachsen-Anhalt
Kurtaxe in Oberharz am Brocken
- Höhe
- 2,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Kurtaxe beträgt 2,50 EUR je Übernachtung und Person; An- und Abreise zählen als ein Tag. Vermieter melden die Gäste dem Tourismusbetrieb, ziehen die Kurtaxe ein und führen sie gewerblich bis zum 15. des Folgemonats, private Vermieter bis zum 15. Kalendertag nach Quartalsende ab.
- Höhe
- 2,50 € pro Person und Nacht
2,50 EUR je Übernachtung und zahlungspflichtiger Person einschließlich Mehrwertsteuer; An- und Abreise zählen als ein Tag. Ermäßigt 1,50 EUR für Schwerbehinderte (mind. 50 v. H.). Kinder bis zum 16. Geburtstag frei. (gilt seit 01.04.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich nur zur Berufsausübung und Berufsausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten, sind befreit.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Gewerbliche Vermieter: Abführung spätestens zum 15. des Folgemonats; private Vermieter: spätestens am 15. Kalendertag nach Quartalsende (§ 6 Abs. 1).
- Zahlung
- Vollständig und ohne Abzug an den Tourismusbetrieb der Stadt Oberharz am Brocken abzuführen.
- Einreichung
- Vom Tourismusbetrieb ausgegebene Vordrucke zusammen mit der Abrechnung oder digitale Gästekarte bzw. digitaler Meldeschein, spätestens bei Anreise (§ 6 Abs. 2).
- Betrieb anzeigen
- Satzung und Information über die Gästekarte sind den Gästen zugänglich zu machen (Auslage, Aushang, Hinweis in der Buchungsbestätigung), § 6 Abs. 4.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Oberharz am Brocken nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Oberharz am Brocken ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Private Vermieter rechnen quartalsweise ab (15. Kalendertag nach Quartalsende), gewerbliche monatlich (15. des Folgemonats).
- Die Gästekarte (Urlaubs-Ticket inkl. Harzer Urlaubs-Ticket HATIX) ist vom Vermieter auszustellen.
- Fehlende Auskünfte oder verlorene Urlaubs-Tickets können zur Schätzung der Kurtaxe führen.
- Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper zahlen eine Jahreskurtaxe von 60,00 EUR (ab vollendetem 15. Lebensjahr).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Oberharz am Brocken.
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