Niedersachsen
Gästebeitrag in Braunlage
- Höhe
- 3,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltspätestens am Anreisetag
- Kinder
- unter 6 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Braunlage bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
3,00 EUR je Übernachtung einschließlich MwSt. für Personen ab 18 Jahren (ab 01.01.2024). Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind befreit, jedes 2. und weitere Kind bis 18 ebenfalls. Der Beitrag ist am ersten Werktag nach Ankunft für den gesamten Aufenthalt fällig.
- Höhe
- 3,00 € pro Person und Nacht
3,00 EUR je Übernachtung einschließlich Mehrwertsteuer für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Für Personen vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt ein eigener Betrag, der im Auszug nicht lesbar ist (ermäßigt 1,25 EUR). Kinder und Jugendliche in Heimen, Schullandheimen und Jugendherbergen 0,90 EUR ohne Rücksicht auf das Alter. (gilt seit 01.01.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Nicht gästebeitragspflichtig sind Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten (§ 3).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Elektronischer Meldeschein unmittelbar bei Anreise; ohne elektronisches Verfahren Meldung binnen drei Tagen; monatliche Abrechnung: Meldescheine bis 5. Werktag des Folgemonats; eingezogenen Beitrag innerhalb von 3 Werktagen abliefern, bei monatlicher Abrechnung binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt (§ 8).
- Zahlung
- Gästebeitrag am ersten Werktag nach Ankunft für die gesamte voraussichtliche Aufenthaltsdauer fällig (§ 6). Wohnungsgeber haftet für Einziehung und Abführung.
- Einreichung
- Elektronisches Gästebeitragsabrechnungssystem der Tourist-Information (Nutzungspflicht, Befreiung auf Antrag möglich).
- Betrieb anzeigen
- Satzung ist gut sichtbar auszuhängen bzw. auszulegen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Braunlage nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Braunlage ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Tagesaktuelles Gästeverzeichnis führen und 4 Jahre ab Beginn des Folgejahres aufbewahren.
- Beauftragte Stelle ist die Braunlage Tourismus GmbH.
- Jahresgästebeitrag 90,00 EUR (Erwachsene) bzw. 49,50 EUR (7 bis 18 Jahre).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Braunlage.
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