Baden-Württemberg
Kurtaxe in Bad Saulgau
- Höhe
- ab 2,10 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil
- Anmeldung
- je Aufenthaltspätestens am Anreisetag
- Kinder
- unter 6 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
3,10 EUR je Person und Aufenthaltstag in der Kernstadt (Bogenweiler, Sießen), 2,10 EUR in den übrigen Stadtteilen. Anreise- und Abreisetag zusammen ein Tag, höchstens 42 Tage je Kalenderjahr. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind befreit.
- Höhe
- ab 2,10 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil
Je Person und Aufenthaltstag 3,10 EUR in der Kernstadt und den Stadtteilen Bogenweiler und Sießen, 2,10 EUR in den restlichen Stadtteilen; Wohnmobile 3,10 EUR je Person. Enthalten ist ein ÖPNV-Anteil von 1,10 EUR und die Umsatzsteuer. Höchstens 42 Tage je Kalenderjahr. (gilt seit 02.06.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 42 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung unverzüglich nach Ankunft (§ 7 Abs. 1), seit 01.01.2025 nur elektronisch (§ 7 Abs. 7). Die im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge fordert die Stadt schriftlich an; zahlbar innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Bescheides (§ 8 Abs. 2).
- Zahlung
- Gastgeber ziehen die Kurtaxe von den Gästen ein und führen sie an die Stadt ab (§ 8 Abs. 1); fällig am letzten Aufenthaltstag (§ 6).
- Einreichung
- Elektronisches Meldeverfahren der Stadt (Deskline-Webclient).
- Betrieb anzeigen
- Meldepflichtig ist, wer Personen gegen Entgelt beherbergt oder eine Wohnung als Ferienwohnung überlässt.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Saulgau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Saulgau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreit sind u. a. Familienbesuche, Schullandheimteilnehmer und Schwerbehinderte mit GdB 100.
- Befreiungen und Ermäßigungen sind spätestens am Abreisetag zu beantragen (§ 4 Abs. 3).
- Die Stadt hat die Tourismusbetriebsgesellschaft mbH Bad Saulgau mit Berechnung und Bescheiden beauftragt.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Saulgau.
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