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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Bad Saulgau

Höhe
ab 2,10 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil
Anmeldung
je Aufenthaltspätestens am Anreisetag
Kinder
unter 6 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

3,10 EUR je Person und Aufenthaltstag in der Kernstadt (Bogenweiler, Sießen), 2,10 EUR in den übrigen Stadtteilen. Anreise- und Abreisetag zusammen ein Tag, höchstens 42 Tage je Kalenderjahr. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind befreit.

Höhe
ab 2,10 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil
Je Person und Aufenthaltstag 3,10 EUR in der Kernstadt und den Stadtteilen Bogenweiler und Sießen, 2,10 EUR in den restlichen Stadtteilen; Wohnmobile 3,10 EUR je Person. Enthalten ist ein ÖPNV-Anteil von 1,10 EUR und die Umsatzsteuer. Höchstens 42 Tage je Kalenderjahr. (gilt seit 02.06.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 42 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung unverzüglich nach Ankunft (§ 7 Abs. 1), seit 01.01.2025 nur elektronisch (§ 7 Abs. 7). Die im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge fordert die Stadt schriftlich an; zahlbar innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Bescheides (§ 8 Abs. 2).
Zahlung
Gastgeber ziehen die Kurtaxe von den Gästen ein und führen sie an die Stadt ab (§ 8 Abs. 1); fällig am letzten Aufenthaltstag (§ 6).
Einreichung
Elektronisches Meldeverfahren der Stadt (Deskline-Webclient).
Betrieb anzeigen
Meldepflichtig ist, wer Personen gegen Entgelt beherbergt oder eine Wohnung als Ferienwohnung überlässt.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Saulgau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Saulgau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind u. a. Familienbesuche, Schullandheimteilnehmer und Schwerbehinderte mit GdB 100.
  • Befreiungen und Ermäßigungen sind spätestens am Abreisetag zu beantragen (§ 4 Abs. 3).
  • Die Stadt hat die Tourismusbetriebsgesellschaft mbH Bad Saulgau mit Berechnung und Bescheiden beauftragt.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Saulgau.

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