Baden-Württemberg
Kurtaxe in Bad Waldsee
- Höhe
- ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 16 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurtaxe 2026 bis 2028 je Person und Aufenthaltstag 3,00 EUR in der Kernstadt, 1,50 EUR in den Ortschaften; ab 2029 3,30 EUR bzw. 1,65 EUR. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Gäste innerhalb von 3 Tagen elektronisch melden, Kurtaxe bis zum 10. des Folgemonats abführen.
- Höhe
- ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil
Vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 je Person und Aufenthaltstag 3,00 EUR in der Kernstadt, 1,50 EUR in den Ortschaften. (gilt seit 01.01.2026) - Änderung
- Ab 01.01.2029: ab 1,65 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil (ab 01.01.2029) – Ab 01.01.2029 je Person und Aufenthaltstag 3,30 EUR in der Kernstadt, 1,65 EUR in den Ortschaften.
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder Veranstaltungen aufhalten, sind zwar kurtaxepflichtig (§ 2), werden aber auf Antrag befreit (§ 4 Abs. 2 a); nicht erhoben wird von Personen, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- bzw. Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7); Abführung bis zum 10. des Folgemonats (§ 8).
- Zahlung
- Meldepflichtige ziehen die Kurtaxe ein und führen sie an die Gemeinde ab, Haftung für vollständigen und richtigen Einzug. Fällig am letzten Aufenthaltstag.
- Einreichung
- Meldung über das von der Gemeinde unentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldeverfahren.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Waldsee nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Waldsee ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreit sind Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Tagesgäste und Schwerbehinderte mit GdB 100.
- Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung sind spätestens am Abreisetag bei der Gemeinde einzureichen.
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Kranken werden auf Antrag mit Nachweis befreit.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Waldsee.
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