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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Bad Waldsee

Höhe
ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 16 Jahren befreit
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurtaxe 2026 bis 2028 je Person und Aufenthaltstag 3,00 EUR in der Kernstadt, 1,50 EUR in den Ortschaften; ab 2029 3,30 EUR bzw. 1,65 EUR. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Gäste innerhalb von 3 Tagen elektronisch melden, Kurtaxe bis zum 10. des Folgemonats abführen.

Höhe
ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil
Vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 je Person und Aufenthaltstag 3,00 EUR in der Kernstadt, 1,50 EUR in den Ortschaften. (gilt seit 01.01.2026)
Änderung
Ab 01.01.2029: ab 1,65 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil (ab 01.01.2029) – Ab 01.01.2029 je Person und Aufenthaltstag 3,30 EUR in der Kernstadt, 1,65 EUR in den Ortschaften.
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Personen, die sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder Veranstaltungen aufhalten, sind zwar kurtaxepflichtig (§ 2), werden aber auf Antrag befreit (§ 4 Abs. 2 a); nicht erhoben wird von Personen, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
An- bzw. Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7); Abführung bis zum 10. des Folgemonats (§ 8).
Zahlung
Meldepflichtige ziehen die Kurtaxe ein und führen sie an die Gemeinde ab, Haftung für vollständigen und richtigen Einzug. Fällig am letzten Aufenthaltstag.
Einreichung
Meldung über das von der Gemeinde unentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldeverfahren.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Waldsee nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Waldsee ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Tagesgäste und Schwerbehinderte mit GdB 100.
  • Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung sind spätestens am Abreisetag bei der Gemeinde einzureichen.
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Kranken werden auf Antrag mit Nachweis befreit.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Waldsee.

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