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Hessen

Kurbeitrag in Bad Sooden-Allendorf

Höhe
ab 2,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 10 frei, unter 14: halber Satz
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Bad Sooden-Allendorf bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Kurbeitrag 3,60 € je Person und Aufenthaltstag (Dudenrode 2,00 €), erhoben von der Tourismus- und Kur AöR. Am Anreisetag für den voraussichtlichen Aufenthalt fällig; Abführung monatlich bis zum 10. Tag nach Rechnungslegung. Meldung ausschließlich elektronisch.

Höhe
ab 2,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil, Kinder ermäßigt
3,60 € je Person und Aufenthaltstag in Sooden und Allendorf, 2,00 € in Dudenrode. Kinder bis Vollendung des 10. Lebensjahres befreit, vom vollendeten 10. bis Vollendung des 14. Lebensjahres 50 %. (gilt seit 01.04.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 10 frei, unter 14: halber Satz
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 42 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 8: An- und Abmeldung bis zum Ablauf des auf Ankunft bzw. Abfahrt folgenden Tages; § 9 Abs. 2: Abführung der im Kalendermonat fällig gewordenen Beiträge spätestens bis zum 10. Tag nach Rechnungslegung.
Zahlung
Abführung an die Stadt Bad Sooden-Allendorf Tourismus- und Kur AöR.
Einreichung
Anmeldung und Übermittlung ausschließlich elektronisch; Systemzugänge stellt die AöR bereit.
Betrieb anzeigen
Alle beherbergten Personen ohne Rücksicht auf Beitragspflicht an- und abmelden; Anmeldevordruck ein Jahr aufbewahren.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Sooden-Allendorf nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Sooden-Allendorf ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Abgabenträgerin ist die Tourismus- und Kur AöR; die frühere städtische Satzung ist aufgehoben.
  • Befreit u. a. Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, Hausbesuche, bettlägerig Kranke mit ärztlichem Attest.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Sooden-Allendorf.

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