Hessen
Übernachtungssteuer in Lohfelden
- Höhe
- 2,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Lohfelden bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Lohfelden erhebt seit 01.07.2025 eine Übernachtungssteuer von 2,50 EUR pro Übernachtung und Person. Steuerpflichtiger ist der Betreiber, der vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende eine Steueranmeldung einreicht; die Steuer ist mit Einreichung fällig.
- Höhe
- 2,50 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.07.2025)
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steueranmeldung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres, Steuer mit Einreichung fällig (§ 5 Abs. 3, 4); bei Bescheid am Tag nach Bekanntgabe fällig (§ 5 Abs. 6).
- Zahlung
- Steuer wird mit Einreichung der Steueranmeldung fällig (§ 5 Abs. 4).
- Einreichung
- Steueranmeldung nach amtlichem Vordruck beim Steueramt Lohfelden, vom Steuerschuldner oder Vertreter unterschrieben (§ 5 Abs. 3).
- Betrieb anzeigen
- Erstmaliges Angebot entgeltlicher Übernachtungen unverzüglich dem Steueramt mitteilen (§ 6 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Lohfelden nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Lohfelden ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Steuerpflichtiger ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebs (§ 4).
- Die Steuer fällt auch bei Storno oder Nichterscheinen an, wenn der Gast die Kosten tragen muss (§ 3 Abs. 3).
- Quartalsnachweise (Rechnungen, Quittungen) auf Anforderung im Original vorlegen (§ 5 Abs. 5).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Lohfelden.
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