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Niedersachsen

Übernachtungssteuer in Hann. Münden

Höhe
3,5 %vom Bruttopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
in Prüfung
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Bemessungsgrundlage ist das Brutto-Beherbergungsentgelt (inklusive Mehrwertsteuer); enthaltene Verpflegungsanteile werden nicht mitbesteuert.

Höhe
3,5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2023)
Endreinigung
zählt zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
in Prüfung
Berufliche Übernachtungen
Auch beruflich bedingte Übernachtungen sind steuerpflichtig; eine Befreiung dafür sieht die Satzung nicht vor.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 14 Nächte am Stück
Erhoben seit
01.01.2023
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steuererklärung jeweils bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Quartals (15.01., 15.04., 15.07., 15.10.); auch als Nullmeldung abzugeben, wenn im Zeitraum keine Gäste beherbergt wurden.
Zahlung
Festsetzung durch schriftlichen Bescheid; Zahlung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.
Einreichung
Steuererklärung auf dem von der Stadt vorgeschriebenen Vordruck, gesondert für jeden Beherbergungsbetrieb.
Betrieb anzeigen
Betreiberinnen und Betreiber müssen der Stadt Hann. Münden Aufnahme und Beendigung ihrer Tätigkeit anzeigen (weitere Anzeige- und Mitwirkungspflichten laut FAQ).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Hann. Münden nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Hann. Münden ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb führt die Steuer nicht automatisch ab. Servicegebühren von Buchungsportalen wie Airbnb oder Booking.com sowie Endreinigungskosten gehören zum steuerpflichtigen Aufwand, wenn der Gast sie zwingend zahlen muss.

Gut zu wissen
  • Kostenpflichtige Stornierungen (Stornogebühren, einbehaltene Anzahlungen) sind nicht steuerpflichtig.
  • Dauercamper unterliegen nicht der Steuerpflicht, da nur vorübergehende entgeltliche Übernachtungen erfasst werden.
  • Belege und Nachweise sind 4 Jahre ab Beginn des folgenden Kalenderjahres aufzubewahren.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Hann. Münden.

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