Bayern
Kurbeitrag in Bad Staffelstein
- Höhe
- ab 2,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 14 frei, unter 18: ab 1,50 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Bad Staffelstein bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag je Aufenthaltstag, gestaffelt nach Kurbezirk I (Bad Staffelstein, Oberau) und II (übriges Stadtgebiet). An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Berechnet wird höchstens für 21 Tage je Kalenderjahr, auch bei mehreren Aufenthalten.
- Höhe
- ab 2,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk, Kinder ermäßigt
Je Aufenthaltstag im Kurbezirk I 2,50 € (ab 18 Jahren) bzw. 1,75 € (ab 14 bis unter 18), im Kurbezirk II 2,00 € bzw. 1,50 €. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind befreit. Höchstens 21 Tage je Kalenderjahr. (gilt seit 01.07.2023) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei, unter 18: ab 1,50 €
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Berufsausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten, sind befreit; mitreisende Familienangehörige nicht.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 21 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Beitragspflichtige sind der Stadt spätestens am Tag nach der Anreise elektronisch zu melden (§ 6).
- Zahlung
- Zahlung an den zur Einhebung Verpflichteten oder, falls keiner vorhanden ist, unmittelbar an die Stadt (§ 3 Abs. 3).
- Einreichung
- –
- Betrieb anzeigen
- Kurbeitragspflichtige machen spätestens am Tag nach Ankunft die erforderlichen Angaben (§ 5 Abs. 1). Meldeschein beim Beherbergungsbetrieb.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Staffelstein nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Staffelstein ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreit sind auch unmittelbare Verwandte von Ortsansässigen, die unentgeltlich zu Besuch weilen.
- Die Stadt kann Einzelnen Ermäßigung oder Befreiung gewähren (§ 4 Abs. 5).
Quellen und Prüfstand
- Stadt Bad Staffelstein – Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages
- Bad Staffelstein – Kurbeitrag Allgemeine Hinweise
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Staffelstein.
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