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Bayern

Kurbeitrag in Bad Staffelstein

Höhe
ab 2,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 14 frei, unter 18: ab 1,50 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Bad Staffelstein bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Kurbeitrag je Aufenthaltstag, gestaffelt nach Kurbezirk I (Bad Staffelstein, Oberau) und II (übriges Stadtgebiet). An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Berechnet wird höchstens für 21 Tage je Kalenderjahr, auch bei mehreren Aufenthalten.

Höhe
ab 2,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk, Kinder ermäßigt
Je Aufenthaltstag im Kurbezirk I 2,50 € (ab 18 Jahren) bzw. 1,75 € (ab 14 bis unter 18), im Kurbezirk II 2,00 € bzw. 1,50 €. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind befreit. Höchstens 21 Tage je Kalenderjahr. (gilt seit 01.07.2023)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei, unter 18: ab 1,50 €
Berufliche Übernachtungen
Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Berufsausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten, sind befreit; mitreisende Familienangehörige nicht.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 21 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Beitragspflichtige sind der Stadt spätestens am Tag nach der Anreise elektronisch zu melden (§ 6).
Zahlung
Zahlung an den zur Einhebung Verpflichteten oder, falls keiner vorhanden ist, unmittelbar an die Stadt (§ 3 Abs. 3).
Einreichung
–
Betrieb anzeigen
Kurbeitragspflichtige machen spätestens am Tag nach Ankunft die erforderlichen Angaben (§ 5 Abs. 1). Meldeschein beim Beherbergungsbetrieb.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Staffelstein nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Staffelstein ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind auch unmittelbare Verwandte von Ortsansässigen, die unentgeltlich zu Besuch weilen.
  • Die Stadt kann Einzelnen Ermäßigung oder Befreiung gewähren (§ 4 Abs. 5).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Staffelstein.

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