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Bayern

Kurbeitrag in Waischenfeld

Höhe
1,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichohne festen Tag in der Satzung
Kinder
unter 14 frei
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Waischenfeld bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurbeitrag 1,00 € je Person und Aufenthaltstag, Kinder unter 14 Jahren frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Der Beitrag wird mit Beginn des jeweiligen Tages fällig und beim zur Erhebung Verpflichteten (Vermieter) entrichtet.

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht
1,00 € je Aufenthaltstag für Volljährige und für Kinder vom 14. bis Ende des 17. Lebensjahres; Kinder unter 14 Jahren frei; An- und Abreisetag zusammen ein Tag. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Sie führen den Kurbeitrag spätestens am Ende des Monats, der auf die Abreise des Gastes folgt, an die Stadt ab (§ 7 Abs. 2 Kurbeitragssatzung).
Zahlung
§ 3: Fälligkeit mit Entstehen; Entrichtung an den zur Erhebung Verpflichteten (§ 7) oder an die Stadtkasse Waischenfeld.
Einreichung
–
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Waischenfeld nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Waischenfeld ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Die Auszüge enthalten weder § 7 (Erhebung/Abrechnung) noch § 9 (Befreiungen).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Waischenfeld.

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