Thüringen
Kurbeitrag in Bad Sulza
- Höhe
- 1,75 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltspätestens am Anreisetag
- Kinder
- unter 6 frei, unter 14: 0,85 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Bad Sulza bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag 1,75 € je Person und Aufenthaltstag ab 14 Jahren, 0,85 € von 6 bis unter 14 Jahren, darunter frei. Die gesamte Schuld ist mit Beginn des Aufenthalts fällig; der Beherbergungsgeber zieht sie im Voraus ein und erhält monatlich einen Bescheid der Stadt.
- Höhe
- 1,75 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag ab Vollendung des 14. Lebensjahres 1,75 €; ab Vollendung des 6. Lebensjahres (sowie Schwerbehinderte mit GdB ab 50) 0,85 €; bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres kostenfrei. Ankunfts- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag. Ganzjährig erhoben. (gilt seit 01.02.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 14: 0,85 €
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Personen, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Beherbergungsgeber melden jeden Ortsfremden am Tag der Ankunft an und ab (§ 9 Abs. 1).
- Zahlung
- Beitrag an den Einzugsverpflichteten, sonst unmittelbar an die Stadt; Beherbergungsgeber begleicht den monatlichen Bescheid laut Fälligkeit.
- Einreichung
- Meldung über das elektronische Meldesystem; manuelle Meldescheine übergangsweise möglich und binnen drei Tagen nach Ankunft abzugeben.
- Betrieb anzeigen
- Anmeldung am Tag der Ankunft.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Sulza nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Sulza ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Beherbergungsgeber haften neben dem Gast als Gesamtschuldner für rechtzeitigen und vollständigen Einzug und Abführung.
- Bei Verletzung der Meldepflicht wird die Forderung anhand eines vergleichbaren Monats geschätzt.
- Inhaber einer Zweitwohnung im Erhebungsgebiet sind befreit.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Sulza.
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