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Thüringen

Kurbeitrag in Bad Klosterlausnitz

Höhe
1,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 0,75 €
Zuletzt geprüft
08.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 08.10.2026.

Einige Angaben für Bad Klosterlausnitz bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurbeitrag ab 01.07.2026 1,50 € je Person und Aufenthaltstag ab 16 Jahren, 0,75 € ab 6 Jahren, darunter frei; Stufen steigen 2027 und 2028. Die Schuld ist mit Beginn fällig, der Wohnungsgeber zieht sie ein und führt sie gemäß Bescheid der Gemeinde ab. Der Anreisetag bleibt unberücksichtigt.

Höhe
1,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag ab Vollendung des 16. Lebensjahres 1,50 €; ab Vollendung des 6. Lebensjahres 0,75 €; Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres frei. (gilt seit 01.07.2026)
Änderung
Ab 01.01.2027: 2,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt (ab 01.01.2027) – Je Person und Aufenthaltstag ab Vollendung des 16. Lebensjahres 2,00 €; ab Vollendung des 6. Lebensjahres 1,00 €; Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres frei.
Änderung
Ab 01.01.2028: 2,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt (ab 01.01.2028) – Je Person und Aufenthaltstag ab Vollendung des 16. Lebensjahres 2,50 €; ab Vollendung des 6. Lebensjahres 1,25 €; Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres frei.
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 0,75 €
Berufliche Übernachtungen
Ortsfremde, die sich zur Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten, sind ohne Antrag befreit; das gilt nicht für Familienangehörige, die nicht selbst beruflich dort sind.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldeschein-Durchschrift binnen sieben Werktagen nach Abreise, beim elektronischen Verfahren spätestens am Tag nach der Abreise (§ 11 Abs. 4); den Kurbeitrag zahlen Sie laut Bescheid der Gemeinde (§ 12 Abs. 1).
Zahlung
Wohnungsgeber führt den eingezogenen Kurbeitrag gemäß Bescheid über die Zahlung des Kurbeitrages an die Gemeinde ab.
Einreichung
Meldescheine oder internetbasiertes Meldescheinsystem der Gemeindeverwaltung; Digitalbonus 5 % des Kurbeitrages bei ausschließlich elektronischer Meldung (§ 11 Abs. 6).
Betrieb anzeigen
Wohnungsgeber melden jeden Beitragspflichtigen an und ab (§ 11 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Klosterlausnitz nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Klosterlausnitz ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Wohnungsgeber haften neben den Beitragspflichtigen als Gesamtschuldner.
  • Für fehlende Meldescheine wird pauschaler Schadensersatz von 20 € je Exemplar fällig.
  • Meldescheine sind vier Jahre nach der letzten Eintragung aufzubewahren.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 08.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Klosterlausnitz.

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