Baden-Württemberg
Kurtaxe in Bad Überkingen
- Höhe
- ab 1,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
1,50 EUR je Person und Aufenthaltstag im Ortsteil Bad Überkingen, 1,00 EUR in den Ortsteilen Hausen, Unterböhringen und Oberböhringen. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Der Vermieter meldet innerhalb von 2 Tagen und führt monatlich bis zum 10. des Folgemonats ab.
- Höhe
- ab 1,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil
1,50 EUR je Person und Aufenthaltstag im Ortsteil Bad Überkingen, 1,00 EUR in Hausen, Unterböhringen und Oberböhringen. Ab der ersten Übernachtung; Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr befreit. Umsatzsteuer enthalten. (gilt seit 01.01.2021) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung innerhalb von 2 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7); im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordene Beträge bis zum 10. des folgenden Monats abführen (§ 8 Abs. 3). Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig.
- Zahlung
- Kurtaxe über den Vermieter abrechnen und an die Gemeinde abführen, gegen Nachweis der Meldeunterlagen; Haftung des Meldepflichtigen.
- Einreichung
- An- und Abmeldung der Gäste innerhalb von 2 Tagen; Meldeunterlagen ein Jahr aufbewahren.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Überkingen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Überkingen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreite sind von der Kurtaxe, nicht aber von der Meldepflicht befreit.
- Verweigert ein Gast die Zahlung, ist dies der Gemeinde unverzüglich mit Name und Adresse zu melden.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Überkingen.
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