Baden-Württemberg
Kurtaxe in Bad Urach
- Höhe
- ab 2,00 €pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurtaxe je Person und Aufenthaltstag: Kurbezirk I 2,50 €, Kurbezirk II 2,00 €. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Die im Monat fälligen Beträge sind bis zum 10. des Folgemonats abzuführen.
- Höhe
- ab 2,00 € pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk
Je Person und Aufenthaltstag: Kurbezirk I 2,50 €, Kurbezirk II 2,00 €. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.01.2019) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung innerhalb von 10 Werktagen nach Ankunft (§ 9 Abs. 1); im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordene Beträge jeweils bis zum 10. des folgenden Monats abführen (§ 11 Abs. 3).
- Zahlung
- Einzug von den Gästen und Abführung an die Stadt; Vermieter haften für vollständigen und richtigen Einzug (§ 11 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung per elektronischem Meldeschein oder mit den von der Stadt ausgegebenen Vordrucken; Zugangsdaten von der Kurverwaltung (§ 9 Abs. 4, § 10).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Urach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Urach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung sind spätestens am Tag der Abreise bei der Kurverwaltung einzureichen.
- Befreit sind u. a. Familienbesuche von Einwohnern, Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten sowie Kranke und Schwerbehinderte, die Kureinrichtungen nicht besuchen können.
- Handschriftlich ausgefüllte Gästekarten des elektronischen Meldescheins sind ungültig.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Urach.
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