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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Bad Urach

Höhe
ab 2,00 €pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurtaxe je Person und Aufenthaltstag: Kurbezirk I 2,50 €, Kurbezirk II 2,00 €. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Die im Monat fälligen Beträge sind bis zum 10. des Folgemonats abzuführen.

Höhe
ab 2,00 € pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk
Je Person und Aufenthaltstag: Kurbezirk I 2,50 €, Kurbezirk II 2,00 €. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.01.2019)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung innerhalb von 10 Werktagen nach Ankunft (§ 9 Abs. 1); im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordene Beträge jeweils bis zum 10. des folgenden Monats abführen (§ 11 Abs. 3).
Zahlung
Einzug von den Gästen und Abführung an die Stadt; Vermieter haften für vollständigen und richtigen Einzug (§ 11 Abs. 1).
Einreichung
Meldung per elektronischem Meldeschein oder mit den von der Stadt ausgegebenen Vordrucken; Zugangsdaten von der Kurverwaltung (§ 9 Abs. 4, § 10).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Urach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Urach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung sind spätestens am Tag der Abreise bei der Kurverwaltung einzureichen.
  • Befreit sind u. a. Familienbesuche von Einwohnern, Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten sowie Kranke und Schwerbehinderte, die Kureinrichtungen nicht besuchen können.
  • Handschriftlich ausgefüllte Gästekarten des elektronischen Meldescheins sind ungültig.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Urach.

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