Baden-Württemberg
Beherbergungssteuer in Esslingen am Neckar
- Höhe
- 3,00 €pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
- Anmeldung
- nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Esslingen am Neckar bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
Buchung in Esslingen am Neckar berechnen
Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?
Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.
Abgabe–
Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Esslingen am Neckar auswerten
Nächste Fristen
Regeln im Detail
Esslingen am Neckar erhebt ab 01.01.2027 eine Beherbergungssteuer von 3,00 € pro Übernachtung und Gast. Der Steuerschuldner gibt vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende die Steueranmeldung ab; die Steuer wird per Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe fällig. Neue Betriebe sind innerhalb eines Monats anzumelden, bestehende bis 31.01.2027.
- Höhe
- 3,00 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027) (gilt ab 01.01.2027)
- Änderung
- Ab 01.01.2027: 3,00 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steueranmeldung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres (§ 7 Abs. 1); Steuerbescheid, fällig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 7 Abs. 5).
- Zahlung
- Zahlung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 7 Abs. 5).
- Einreichung
- Steueranmeldung auf amtlichem Vordruck oder elektronisch, getrennt nach Kalendermonat und Beherbergungsstätte, für jeden Betrieb gesondert (§ 7 Abs. 1, 2).
- Betrieb anzeigen
- Betrieb innerhalb eines Monats nach Aufnahme schriftlich anmelden; Beginn, Ende, Betreiberwechsel, Verlegung innerhalb eines Monats melden (§ 8); bestehende Einrichtungen bis 31.01.2027 (§ 8 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Esslingen am Neckar nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Esslingen am Neckar ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Meldepflichtiger ist der Steuerschuldner (§ 8 Abs. 3).
- Bei steuerbefreiten oder nicht steuerbaren Übernachtungen sind der Anmeldung Nachweise beizufügen (§ 7 Abs. 1).
- Nachweise vier Kalenderjahre aufbewahren (§ 7 Abs. 4).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Esslingen am Neckar.
Autopilot · in Entwicklung
Frist-Erinnerung für Esslingen am Neckar
Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Esslingen am Neckar im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Wir sagen Ihnen Bescheid, sobald er für Esslingen am Neckar startet. Eine E-Mail, keine Werbung.