Bayern
Kurbeitrag in Bad Wiessee
- Höhe
- 3,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: halber Satz
- Zuletzt geprüft
- 08.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 08.10.2026.
Einige Angaben für Bad Wiessee bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag 3,00 Euro je Aufenthaltstag, Kinder von 6 bis 15 Jahren die Hälfte, Kinder bis 5 Jahre frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Der Gast erhält vom Beherbergungsbetrieb eine elektronisch lesbare Gästekarte.
- Höhe
- 3,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
3,00 Euro je Aufenthaltstag ab dem vollendeten 16. Lebensjahr; Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte ab GdB 50 zahlen 50 Prozent; Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr befreit; An- und Abreisetag zählen als ein Tag; Umsatzsteuer enthalten. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: halber Satz
- Berufliche Übernachtungen
- Beitragspflicht besteht nach § 1 der Satzung nur für Aufenthalte zu Kur- oder Erholungszwecken; laut Infoseite der Gemeinde sind Personen, die sich ausschließlich aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen aufhalten, nicht beitragspflichtig.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Der Kurbeitrag ist spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes an die Gemeinde Bad Wiessee abzuführen (§ 6 Abs. 5).
- Zahlung
- Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig und an den zur Einhebung Verpflichteten bzw. die Gemeinde gezahlt (§ 3).
- Einreichung
- Amtlicher Meldeschein, den die Gemeinde mit fortlaufender Nummerierung an die Beherbergungsbetriebe ausgibt (§ 8).
- Betrieb anzeigen
- Gästekarte in digitaler oder analoger Form vom Beherbergungsbetrieb (§ 4 Abs. 6).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Wiessee nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Wiessee ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die Satzung (Neufassung vom 13.12.2024) gilt seit 01.01.2025 und ersetzt die Satzung vom 17.09.2021.
- Der Kurbeitrag enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.
- Fehlerhaft oder nicht satzungsgemäß eingereichte Meldungen gelten als nicht abgegeben (§ 8 Abs. 2).
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Bad Wiessee – Neufassung der Kurbeitragssatzung (13.12.2024)
- Gemeinde Bad Wiessee – Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung
Zuletzt geprüft am 08.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Wiessee.
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