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Bayern

Kurbeitrag in Bad Wiessee

Höhe
3,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 16: halber Satz
Zuletzt geprüft
08.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 08.10.2026.

Einige Angaben für Bad Wiessee bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Kurbeitrag 3,00 Euro je Aufenthaltstag, Kinder von 6 bis 15 Jahren die Hälfte, Kinder bis 5 Jahre frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Der Gast erhält vom Beherbergungsbetrieb eine elektronisch lesbare Gästekarte.

Höhe
3,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
3,00 Euro je Aufenthaltstag ab dem vollendeten 16. Lebensjahr; Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte ab GdB 50 zahlen 50 Prozent; Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr befreit; An- und Abreisetag zählen als ein Tag; Umsatzsteuer enthalten. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: halber Satz
Berufliche Übernachtungen
Beitragspflicht besteht nach § 1 der Satzung nur für Aufenthalte zu Kur- oder Erholungszwecken; laut Infoseite der Gemeinde sind Personen, die sich ausschließlich aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen aufhalten, nicht beitragspflichtig.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Der Kurbeitrag ist spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes an die Gemeinde Bad Wiessee abzuführen (§ 6 Abs. 5).
Zahlung
Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig und an den zur Einhebung Verpflichteten bzw. die Gemeinde gezahlt (§ 3).
Einreichung
Amtlicher Meldeschein, den die Gemeinde mit fortlaufender Nummerierung an die Beherbergungsbetriebe ausgibt (§ 8).
Betrieb anzeigen
Gästekarte in digitaler oder analoger Form vom Beherbergungsbetrieb (§ 4 Abs. 6).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Wiessee nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Wiessee ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Die Satzung (Neufassung vom 13.12.2024) gilt seit 01.01.2025 und ersetzt die Satzung vom 17.09.2021.
  • Der Kurbeitrag enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.
  • Fehlerhaft oder nicht satzungsgemäß eingereichte Meldungen gelten als nicht abgegeben (§ 8 Abs. 2).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 08.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Wiessee.

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