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Bayern

Kurbeitrag in Rottach-Egern

Höhe
3,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 16: halber Satz
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Rottach-Egern bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

3,00 EUR je Person und Aufenthaltstag ab 16 Jahren, 1,50 EUR für Kinder vom 6. bis 16. Lebensjahr und Schwerbehinderte ab GdB 50. Kinder unter 6 sind befreit. An- und Abreise zählen zusammen als ein Tag.

Höhe
3,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Pro Aufenthaltstag 3,00 EUR ab vollendetem 16. Lebensjahr; Kinder und Jugendliche ab vollendetem 6. bis vollendetem 16. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte ab GdB 50 zahlen 50 % (1,50 EUR). Mehrwertsteuer enthalten. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: halber Satz
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Gäste sind unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, elektronisch oder per Formular zu melden.
Zahlung
Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig (§ 3 Abs. 2); Einhebung durch den Verpflichteten nach § 6 (nicht im Auszug).
Einreichung
–
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Rottach-Egern nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Rottach-Egern ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Der Gast erhält vom Beherbergungsbetrieb eine elektronisch lesbare Gästekarte (digital oder analog).
  • Gast meldet sich spätestens am Tag nach Ankunft mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, An- und Abreisetag; Schwerbehinderung ist per Ausweis nachzuweisen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Rottach-Egern.

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