Bayern
Kurbeitrag in Rottach-Egern
- Höhe
- 3,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: halber Satz
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Rottach-Egern bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
3,00 EUR je Person und Aufenthaltstag ab 16 Jahren, 1,50 EUR für Kinder vom 6. bis 16. Lebensjahr und Schwerbehinderte ab GdB 50. Kinder unter 6 sind befreit. An- und Abreise zählen zusammen als ein Tag.
- Höhe
- 3,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Pro Aufenthaltstag 3,00 EUR ab vollendetem 16. Lebensjahr; Kinder und Jugendliche ab vollendetem 6. bis vollendetem 16. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte ab GdB 50 zahlen 50 % (1,50 EUR). Mehrwertsteuer enthalten. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: halber Satz
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Gäste sind unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, elektronisch oder per Formular zu melden.
- Zahlung
- Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig (§ 3 Abs. 2); Einhebung durch den Verpflichteten nach § 6 (nicht im Auszug).
- Einreichung
- –
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Rottach-Egern nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Rottach-Egern ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Gast erhält vom Beherbergungsbetrieb eine elektronisch lesbare Gästekarte (digital oder analog).
- Gast meldet sich spätestens am Tag nach Ankunft mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, An- und Abreisetag; Schwerbehinderung ist per Ausweis nachzuweisen.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Rottach-Egern.
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