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Bayern

Kurbeitrag in Kreuth

Höhe
3,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 16: halber Satz
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurbeitrag 3,00 € je Aufenthaltstag ab 16 Jahren, Kinder ab 6 bis unter 16 Jahre und Schwerbehinderte ab GdB 50 zahlen die Hälfte, Kinder unter 6 sind frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Gastgeber melden die Gäste spätestens am Tag nach der Anreise elektronisch und führen den Beitrag spätestens einen Tag nach Abreise ab (Betriebe mit mehr als neun Betten müssen elektronisch melden).

Höhe
3,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
3,00 € je Aufenthaltstag ab dem vollendeten 16. Lebensjahr; Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte ab GdB 50 zahlen 50 v.H.; Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind befreit. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: halber Satz
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise (§ 6 Abs. 1); Abführung spätestens einen Tag nach der Abreise, die Gemeinde kann Abführung am Monatsende zulassen (§ 6 Abs. 5).
Zahlung
Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig und ist an den zur Erhebung Verpflichteten (Beherbergungsbetrieb) zu entrichten (§ 3).
Einreichung
Elektronische Meldung über Hotelsoftware oder ein von der Tegernseer Tal Tourismus GmbH zugelassenes Internet-Frontend; bei mehr als neun Betten verpflichtend (§ 6 Abs. 1 und 3).
Betrieb anzeigen
Meldung mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, An- und Abreisetag (§ 5 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Kreuth nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Kreuth ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Der Gast erhält vom Beherbergungsbetrieb eine elektronisch lesbare Gästekarte (digital oder analog) als Nachweis der Entrichtung.
  • Zweitwohnungsinhaber zahlen einen pauschalen Jahreskurbeitrag von 93,00 € je Person (46,50 € für Kinder ab 6 bis 16 und Schwerbehinderte ab GdB 50).
  • Dauercamper zahlen einen pauschalen Jahreskurbeitrag (93,00 € ganzjährig, 46,50 € saisonal).
  • Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Kreuth.

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