Baden-Württemberg
Kurtaxe in Bad Wimpfen
- Höhe
- 2,70 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 2 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Stadt erhebt 2,70 € je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Beherberger melden Gäste innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Ankunft bzw. Abreise an bzw. ab, ziehen die Kurtaxe ein und führen sie bis zum 10. des Folgemonats ab.
- Höhe
- 2,70 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2025)
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- bzw. Abmeldung innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordene Beträge bis zum 10. des folgenden Monats abführen (§ 9 Abs. 3).
- Zahlung
- Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6 Abs. 1); Meldepflichtige ziehen sie ein und führen sie an die Gemeinde ab und haften für vollständigen und richtigen Einzug.
- Einreichung
- Für die Meldung sind die von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucke zu verwenden (§ 7 Abs. 5 bzw. Änderungssatzung); Ablösung der Kurtaxe durch Vereinbarung möglich, Antrag bis 31.01. eines Jahres (§ 8).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Wimpfen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Wimpfen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Meldepflichtig ist auch, wer seine Wohnung als Ferienwohnung ortsfremden Personen gegen Entgelt zur Verfügung stellt.
- Weigert sich ein Gast zu zahlen, muss der Meldepflichtige dies der Stadt unverzüglich mit Name und Adresse melden.
- Zu übermitteln sind u. a. Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, An- und Abreisetag sowie ggf. Grad der Behinderung oder Ort der Berufstätigkeit.
- Nebenwohnsitz-Einwohner mit Lebensmittelpunkt anderswo zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe von 81 €.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Wimpfen.
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