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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Bad Wimpfen

Höhe
2,70 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 2 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 18 Jahren befreit
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Die Stadt erhebt 2,70 € je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Beherberger melden Gäste innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Ankunft bzw. Abreise an bzw. ab, ziehen die Kurtaxe ein und führen sie bis zum 10. des Folgemonats ab.

Höhe
2,70 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
An- bzw. Abmeldung innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordene Beträge bis zum 10. des folgenden Monats abführen (§ 9 Abs. 3).
Zahlung
Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6 Abs. 1); Meldepflichtige ziehen sie ein und führen sie an die Gemeinde ab und haften für vollständigen und richtigen Einzug.
Einreichung
Für die Meldung sind die von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucke zu verwenden (§ 7 Abs. 5 bzw. Änderungssatzung); Ablösung der Kurtaxe durch Vereinbarung möglich, Antrag bis 31.01. eines Jahres (§ 8).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Wimpfen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Wimpfen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Meldepflichtig ist auch, wer seine Wohnung als Ferienwohnung ortsfremden Personen gegen Entgelt zur Verfügung stellt.
  • Weigert sich ein Gast zu zahlen, muss der Meldepflichtige dies der Stadt unverzüglich mit Name und Adresse melden.
  • Zu übermitteln sind u. a. Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, An- und Abreisetag sowie ggf. Grad der Behinderung oder Ort der Berufstätigkeit.
  • Nebenwohnsitz-Einwohner mit Lebensmittelpunkt anderswo zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe von 81 €.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Wimpfen.

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