Baden-Württemberg
Kurtaxe in Bad Rappenau
- Höhe
- ab 1,45 €pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Stadt erhebt je Person und Tag 2,90 € (Kurbezirk I, Kernstadt) bzw. 1,45 € (Kurbezirk II) inklusive Umsatzsteuer. Gastgeber melden ihre Gäste bis zum 10. des Folgemonats elektronisch an, ziehen die Kurtaxe ein und führen sie innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch die Stadt ab.
- Höhe
- ab 1,45 € pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk
Je Person und Tag inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer: Kurbezirk I 2,90 €, Kurbezirk II 1,45 €. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.01.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Keine Kurtaxe für Personen, die in der Stadt arbeiten oder in Ausbildung stehen oder sich dort aus beruflichen Gründen zu Tagungen, Veranstaltungen oder zur sonstigen Berufsausübung (z. B. Montage) aufhalten; ebenso Personen, die im Umfeld von Bad Rappenau arbeiten und im Rahmen dieser Tätigkeit dort übernachten. Nachweis durch Arbeitgeberbestätigung bzw. Ausbildungsbescheinigung.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Anmeldung für jeden abgelaufenen Kalendermonat bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats; Abführung innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch die Stadt (§ 9 Abs. 1 in der Fassung der 2. Änderungssatzung).
- Zahlung
- Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag, spätestens zum Kalendermonatsende fällig (§ 10 Abs. 1); Wohnungsgeber ziehen sie ein und führen sie gesammelt an die Stadt ab.
- Einreichung
- Meldung über das von der Stadt unentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldeverfahren; bei unbilliger Härte auf Antrag mit Vordrucken (§ 9 Abs. 8, 9).
- Betrieb anzeigen
- Wohnungsgeber müssen die Kurtaxesatzung durch Aushang an gut sichtbarer Stelle bekannt geben (§ 9 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Rappenau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Rappenau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Wohnungsgeber haften für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung der Kurtaxe und dürfen sie dem Gast in Rechnung stellen.
- Zu melden sind u. a. Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Mitreisende, An- und Abreisetag sowie bei ausländischen Personen die Passnummer.
- Nebenwohnsitz-Einwohner mit Lebensmittelpunkt anderswo zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe (Kurbezirk I 40 €, Kurbezirk II 20 €).
- Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise zählen zusammen als ein Tag; der Tag der Abreise wird der Abrechnung voll zugrunde gelegt.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Bad Rappenau – Kurtaxesatzung 2024
- Stadt Bad Rappenau – 1. Änderungssatzung Kurtaxesatzung
- Stadt Bad Rappenau – 2. Änderungssatzung Kurtaxesatzung
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Rappenau.
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