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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Bad Rappenau

Höhe
ab 1,45 €pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit

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Nur unter 18, sonst leer lassen

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Stadt erhebt je Person und Tag 2,90 € (Kurbezirk I, Kernstadt) bzw. 1,45 € (Kurbezirk II) inklusive Umsatzsteuer. Gastgeber melden ihre Gäste bis zum 10. des Folgemonats elektronisch an, ziehen die Kurtaxe ein und führen sie innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch die Stadt ab.

Höhe
ab 1,45 € pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk
Je Person und Tag inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer: Kurbezirk I 2,90 €, Kurbezirk II 1,45 €. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.01.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Keine Kurtaxe für Personen, die in der Stadt arbeiten oder in Ausbildung stehen oder sich dort aus beruflichen Gründen zu Tagungen, Veranstaltungen oder zur sonstigen Berufsausübung (z. B. Montage) aufhalten; ebenso Personen, die im Umfeld von Bad Rappenau arbeiten und im Rahmen dieser Tätigkeit dort übernachten. Nachweis durch Arbeitgeberbestätigung bzw. Ausbildungsbescheinigung.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Anmeldung für jeden abgelaufenen Kalendermonat bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats; Abführung innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch die Stadt (§ 9 Abs. 1 in der Fassung der 2. Änderungssatzung).
Zahlung
Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag, spätestens zum Kalendermonatsende fällig (§ 10 Abs. 1); Wohnungsgeber ziehen sie ein und führen sie gesammelt an die Stadt ab.
Einreichung
Meldung über das von der Stadt unentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldeverfahren; bei unbilliger Härte auf Antrag mit Vordrucken (§ 9 Abs. 8, 9).
Betrieb anzeigen
Wohnungsgeber müssen die Kurtaxesatzung durch Aushang an gut sichtbarer Stelle bekannt geben (§ 9 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Rappenau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Rappenau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Wohnungsgeber haften für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung der Kurtaxe und dürfen sie dem Gast in Rechnung stellen.
  • Zu melden sind u. a. Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Mitreisende, An- und Abreisetag sowie bei ausländischen Personen die Passnummer.
  • Nebenwohnsitz-Einwohner mit Lebensmittelpunkt anderswo zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe (Kurbezirk I 40 €, Kurbezirk II 20 €).
  • Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise zählen zusammen als ein Tag; der Tag der Abreise wird der Abrechnung voll zugrunde gelegt.
Quellen und Prüfstand

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