Baden-Württemberg
Kurtaxe in Waldbrunn
- Höhe
- 1,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Waldbrunn bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
1,00 Euro je Person und Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. Meldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise; im Feriendorf Abführung monatlich bis zum 10., bei übrigen Betrieben vierteljährlich auf Anforderung der Gemeinde.
- Höhe
- 1,00 € pro Person und Nacht
1,00 Euro je Person und Aufenthaltstag. Tag der Ankunft und der Abreise zusammen ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2020) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- und Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1).
- Zahlung
- Der Meldepflichtige zieht die Kurtaxe ein und führt sie an die Gemeinde ab; er haftet für vollständigen und richtigen Einzug (§ 8 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken (§ 7 Abs. 6).
- Betrieb anzeigen
- An- und Abmeldung der Gäste innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Waldbrunn nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Waldbrunn ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Anträge auf Befreiung sind spätestens am Abreisetag einzureichen (§ 4 Abs. 2).
- Einwohner mit Schwerpunkt der Lebensbeziehungen andernorts zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe je Wohnung (50 Euro bis 45 qm, 100 Euro darüber).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Waldbrunn.
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