Bayern
Kurbeitrag in Bad Wörishofen
- Höhe
- ab 1,80 €pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag der Stadt Bad Wörishofen (Satzung in der seit 01.01.2025 gültigen Fassung): ab 01.04.2025 3,60 € pro Aufenthaltstag im Kurbezirk I und 1,80 € im Kurbezirk II (Hartenthal, Schöneschach, Gartenstadt, Gewerbegebiet, Wohnmobilstellplätze an der Therme, Campingplatz). Kinder und Jugendliche unter 16 sind befreit. Unterkunftsgeber melden die Gäste bis zum Tag nach der Anreise elektronisch, ziehen den Beitrag ein und führen ihn spätestens einen Tag nach der Abreise ab (Monatsende möglich, wenn die Stadt es zulässt).
- Höhe
- ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk
Pro Aufenthaltstag ab 01.04.2025 für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr: Kurbezirk I 3,60 €, Kurbezirk II 1,80 €. Nicht im Kurgebiet Übernachtende zahlen den Satz des Kurbezirks I. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres befreit. Angefangene Tage gelten als volle Tage, An- und Abreisetag zusammen als ein Tag. (gilt seit 01.04.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Ortsfremde, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes aufhalten und keine Kur- und Fremdenverkehrseinrichtungen in Anspruch nehmen, sind befreit; die Berufsausübung ist durch Unterlagen (insbesondere Verträge) nachzuweisen (§ 5 Abs. 5).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung der Beitragspflichtigen und Befreiten spätestens am Tag nach der Anreise, Korrekturen spätestens am Tag nach der Abreise (§ 7 Abs. 1); Abführung spätestens einen Tag nach der Abreise oder bei späterer Meldung mit dieser; die Stadt kann Abführung erst am Monatsende zulassen (§ 7 Abs. 2).
- Zahlung
- Der Beherbergungsbetrieb zieht den Kurbeitrag ein und führt ihn an die Stadt ab; Haftung für vollständigen Eingang.
- Einreichung
- Elektronische Meldung über den von der Stadt bestimmten Weg (derzeit Feratel); bei weniger als 10 Betten auch schriftlich möglich.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Wörishofen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Wörishofen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Kurgebiet ist das Stadtgebiet ohne Dorschhausen, Schlingen mit Frankenhofen, Kirchdorf, Stockheim, Ober-/Untergammenried sowie Oberes und Unteres Hart.
- Begleitperson von Behinderten mit Merkzeichen H oder BL ist befreit.
- Zweitwohnungsinhaber zahlen einen Jahreskurbeitrag (Kurbezirk I 108,00 €, Kurbezirk II 54,00 € ab 01.04.2025).
- Befreiungs- und Ermäßigungsnachweise werden gegenüber der Kurgastmeldestelle bei Anreise erbracht.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Wörishofen.
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