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Bayern

Kurbeitrag in Bad Wörishofen

Höhe
ab 1,80 €pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Kurbeitrag der Stadt Bad Wörishofen (Satzung in der seit 01.01.2025 gültigen Fassung): ab 01.04.2025 3,60 € pro Aufenthaltstag im Kurbezirk I und 1,80 € im Kurbezirk II (Hartenthal, Schöneschach, Gartenstadt, Gewerbegebiet, Wohnmobilstellplätze an der Therme, Campingplatz). Kinder und Jugendliche unter 16 sind befreit. Unterkunftsgeber melden die Gäste bis zum Tag nach der Anreise elektronisch, ziehen den Beitrag ein und führen ihn spätestens einen Tag nach der Abreise ab (Monatsende möglich, wenn die Stadt es zulässt).

Höhe
ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk
Pro Aufenthaltstag ab 01.04.2025 für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr: Kurbezirk I 3,60 €, Kurbezirk II 1,80 €. Nicht im Kurgebiet Übernachtende zahlen den Satz des Kurbezirks I. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres befreit. Angefangene Tage gelten als volle Tage, An- und Abreisetag zusammen als ein Tag. (gilt seit 01.04.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Ortsfremde, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes aufhalten und keine Kur- und Fremdenverkehrseinrichtungen in Anspruch nehmen, sind befreit; die Berufsausübung ist durch Unterlagen (insbesondere Verträge) nachzuweisen (§ 5 Abs. 5).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung der Beitragspflichtigen und Befreiten spätestens am Tag nach der Anreise, Korrekturen spätestens am Tag nach der Abreise (§ 7 Abs. 1); Abführung spätestens einen Tag nach der Abreise oder bei späterer Meldung mit dieser; die Stadt kann Abführung erst am Monatsende zulassen (§ 7 Abs. 2).
Zahlung
Der Beherbergungsbetrieb zieht den Kurbeitrag ein und führt ihn an die Stadt ab; Haftung für vollständigen Eingang.
Einreichung
Elektronische Meldung über den von der Stadt bestimmten Weg (derzeit Feratel); bei weniger als 10 Betten auch schriftlich möglich.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Wörishofen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Wörishofen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Kurgebiet ist das Stadtgebiet ohne Dorschhausen, Schlingen mit Frankenhofen, Kirchdorf, Stockheim, Ober-/Untergammenried sowie Oberes und Unteres Hart.
  • Begleitperson von Behinderten mit Merkzeichen H oder BL ist befreit.
  • Zweitwohnungsinhaber zahlen einen Jahreskurbeitrag (Kurbezirk I 108,00 €, Kurbezirk II 54,00 € ab 01.04.2025).
  • Befreiungs- und Ermäßigungsnachweise werden gegenüber der Kurgastmeldestelle bei Anreise erbracht.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Wörishofen.

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