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Bayern

Kurbeitrag in Bad Grönenbach

Höhe
1,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Bad Grönenbach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Der Markt Bad Grönenbach erhebt 1,00 € Kurbeitrag je Person und Aufenthaltstag (Kurbezirke I und II gleich); An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit. Gastgeber müssen Gäste melden, den Kurbeitrag einheben und haften dafür; der Markt stellt ihn regelmäßig in Rechnung.

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht
1,00 € je Person und Aufenthaltstag in den Kurbezirken I und II (Einzelpersonen und bei Familien jede Person); Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres frei. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Gäste melden sich spätestens am Tag nach der Ankunft beim Markt (§ 7). Gastgeber melden die Beitragspflichtigen schriftlich, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben, und ziehen den Beitrag ein; der Markt stellt ihnen den Betrag regelmäßig in Rechnung, eine feste Tagesfrist steht nicht in der Satzung (§ 8).
Zahlung
Der Kurbeitrag ist an den zur Einhebung Verpflichteten oder sonst unmittelbar an den Markt zu entrichten; der Markt stellt ihn dem Gastgeber regelmäßig in Rechnung.
Einreichung
Gastgeber melden die Beitragspflichtigen schriftlich dem Markt, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben (§ 8 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
Beitragspflichtige machen spätestens am Tag nach ihrer Ankunft mit dem Formblatt des Marktes die erforderlichen Angaben (§ 7).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Grönenbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Grönenbach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Der Kurbeitrag ist in den Kurbezirken I und II gleich hoch.
  • Mit Zweitwohnungsbesitzern kann ein Jahrespauschalkurbeitrag vereinbart werden.
  • Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Grönenbach.

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