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Nordrhein-Westfalen

Kurbeitrag in Bad Wünnenberg

Höhe
ab 1,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurzone, Kinder ermäßigt
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei, unter 17: 0,50 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

In Kurzone I (Kernstadt) kostet der Kurbeitrag 2,00 EUR, in Kurzone II (übrige Stadtteile) 1,00 EUR je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig. Kinder von 6 bis 16 Jahren und behinderte Personen ab 70 % zahlen 0,50 EUR, Kinder unter 6 Jahren nichts. Der Gastgeber zieht den Beitrag ein und rechnet quartalsweise ab.

Höhe
ab 1,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurzone, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag ganzjährig inklusive Umsatzsteuer: Kurzone I (Kernstadt) 2,00 EUR, Kurzone II (übrige Stadtteile) 1,00 EUR. Kinder von 6 bis 16 Jahren und behinderte Personen ab 70 % Behinderung zahlen unabhängig von der Zone 0,50 EUR; Kinder unter 6 Jahren sind befreit. (gilt seit 01.03.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 17: 0,50 €
Berufliche Übernachtungen
Ortsfremde Personen, die in der Stadt arbeiten, in Ausbildung stehen oder sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder Veranstaltungen in der Stadt aufhalten, sind befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 1.3).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Quartalsweise Abrechnung; das Meldeformular ist spätestens bis zum 15. des Folgemonats an die Bad Wünnenberg Touristik GmbH zurückzugeben und gleichzeitig die Summe der Beiträge auf das Konto der Stadt zu überweisen (§ 9 Abs. 2).
Zahlung
Der Beitrag wird am Anreisetag fällig (§ 6); der Unterkunftsgeber zieht ihn ein und überweist die Summe auf das Konto der Stadt Bad Wünnenberg.
Einreichung
Meldeformular der Bad Wünnenberg Touristik GmbH (Anschreiben mit Formular wird dem Unterkunftsgeber zugesandt).
Betrieb anzeigen
Der Unterkunftsgeber muss Gästekarten ausstellen (§ 9 Abs. 1). Der Auszug enthält § 8 (Pflichten der Unterkunftsgeber) nicht.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Wünnenberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Wünnenberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Der Beitrag wird ganzjährig erhoben; die Satzung gilt seit 01.03.2026 und löste die bisherige Satzung ab.
  • Jeder Beitragspflichtige erhält nach Zahlung vom Unterkunftsgeber eine Gästekarte (Kurkarte) mit Angabe der Aufenthaltsdauer.
  • Befreiungsanträge sind spätestens am Abreisetag bei der Stadt einzureichen.
  • Der Unterkunftsgeber haftet nach § 11 Abs. 3 KAG NRW für vollständigen, zeitgerechten und richtigen Einzug; bei Nichtabführung kann die Stadt den Beitrag schätzen.
  • Befreit sind u. a. Tagesbesucher, Besucher von Einwohnern im Haushalt sowie bettlägerige Kranke mit ärztlichem Zeugnis.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Wünnenberg.

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