Nordrhein-Westfalen
Kurbeitrag in Bad Wünnenberg
- Höhe
- ab 1,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurzone, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 6 frei, unter 17: 0,50 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
In Kurzone I (Kernstadt) kostet der Kurbeitrag 2,00 EUR, in Kurzone II (übrige Stadtteile) 1,00 EUR je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig. Kinder von 6 bis 16 Jahren und behinderte Personen ab 70 % zahlen 0,50 EUR, Kinder unter 6 Jahren nichts. Der Gastgeber zieht den Beitrag ein und rechnet quartalsweise ab.
- Höhe
- ab 1,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurzone, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag ganzjährig inklusive Umsatzsteuer: Kurzone I (Kernstadt) 2,00 EUR, Kurzone II (übrige Stadtteile) 1,00 EUR. Kinder von 6 bis 16 Jahren und behinderte Personen ab 70 % Behinderung zahlen unabhängig von der Zone 0,50 EUR; Kinder unter 6 Jahren sind befreit. (gilt seit 01.03.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 17: 0,50 €
- Berufliche Übernachtungen
- Ortsfremde Personen, die in der Stadt arbeiten, in Ausbildung stehen oder sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder Veranstaltungen in der Stadt aufhalten, sind befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 1.3).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Quartalsweise Abrechnung; das Meldeformular ist spätestens bis zum 15. des Folgemonats an die Bad Wünnenberg Touristik GmbH zurückzugeben und gleichzeitig die Summe der Beiträge auf das Konto der Stadt zu überweisen (§ 9 Abs. 2).
- Zahlung
- Der Beitrag wird am Anreisetag fällig (§ 6); der Unterkunftsgeber zieht ihn ein und überweist die Summe auf das Konto der Stadt Bad Wünnenberg.
- Einreichung
- Meldeformular der Bad Wünnenberg Touristik GmbH (Anschreiben mit Formular wird dem Unterkunftsgeber zugesandt).
- Betrieb anzeigen
- Der Unterkunftsgeber muss Gästekarten ausstellen (§ 9 Abs. 1). Der Auszug enthält § 8 (Pflichten der Unterkunftsgeber) nicht.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Wünnenberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Wünnenberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Beitrag wird ganzjährig erhoben; die Satzung gilt seit 01.03.2026 und löste die bisherige Satzung ab.
- Jeder Beitragspflichtige erhält nach Zahlung vom Unterkunftsgeber eine Gästekarte (Kurkarte) mit Angabe der Aufenthaltsdauer.
- Befreiungsanträge sind spätestens am Abreisetag bei der Stadt einzureichen.
- Der Unterkunftsgeber haftet nach § 11 Abs. 3 KAG NRW für vollständigen, zeitgerechten und richtigen Einzug; bei Nichtabführung kann die Stadt den Beitrag schätzen.
- Befreit sind u. a. Tagesbesucher, Besucher von Einwohnern im Haushalt sowie bettlägerige Kranke mit ärztlichem Zeugnis.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Bad Wünnenberg – Kurbeitragssatzung vom 27.02.2026
- Bad Wünnenberg – Kurkarte (Allgemeine Infos Kurbeiträge)
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Wünnenberg.
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