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Nordrhein-Westfalen

Kurbeitrag in Brilon

Höhe
1,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
Kinder
unter 14 frei
Zuletzt geprüft
08.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 08.10.2026.

Einige Angaben für Brilon bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurbeitrag 1,50 Euro je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig; Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Der Gastgeber meldet jeden Gast über ein elektronisches Kurkarten- und Meldescheinsystem an und ab, zieht den Beitrag ein und führt ihn ab; Abrechnung grundsätzlich monatlich.

Höhe
1,50 € pro Person und Nacht
1,50 Euro je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig. Anreise- und Abreisetag zusammen als ein Tag. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres befreit. (gilt seit 01.01.2019)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind ortsfremde Personen, die nur zur örtlichen Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken Unterkunft nehmen (z. B. Geschäftsreisende, Tagungs- und Seminarteilnehmer); Nachweis erforderlich.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Abrechnung in der Regel monatlich (§ 10 Abs. 2); zahlen müssen Sie binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe des Kurbeitragsbescheids (§ 10 Abs. 4).
Zahlung
Der Unterkunftsgeber zieht den Kurbeitrag von den Gästen ein und führt ihn an die Stadt Brilon bzw. die beauftragte Stelle ab; er haftet gesamtschuldnerisch (§ 10 Abs. 4, 5). Fällig am letzten Aufenthaltstag (§ 6 Abs. 1).
Einreichung
Meldung über das elektronische Kurkarten- und Meldescheinsystem (§ 10 Abs. 2).
Betrieb anzeigen
Der Unterkunftsgeber erfasst Name, Anschrift, Alter, Ankunfts- und Abreisetag und meldet jeden Beitragspflichtigen an und ab (§ 10 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Brilon nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Brilon ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Jeder beitragspflichtige Gast erhält unmittelbar nach Ankunft eine Kurkarte durch den Unterkunftsgeber (§ 9 Abs. 2).
  • Befreit sind auch Familienbesucher von Einwohnern mit Hauptwohnsitz, die unentgeltlich aufgenommen werden, Inhaber von Zweitwohnungen und Besucher der Jugendherberge (§ 7).
  • Für Dauer- und Saisonplätze auf Campingplätzen gilt ein Jahreskurbeitrag von 60,00 Euro (§ 4 Abs. 2).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 08.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Brilon.

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