Nordrhein-Westfalen
Kurbeitrag in Brilon
- Höhe
- 1,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
- 08.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 08.10.2026.
Einige Angaben für Brilon bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag 1,50 Euro je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig; Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Der Gastgeber meldet jeden Gast über ein elektronisches Kurkarten- und Meldescheinsystem an und ab, zieht den Beitrag ein und führt ihn ab; Abrechnung grundsätzlich monatlich.
- Höhe
- 1,50 € pro Person und Nacht
1,50 Euro je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig. Anreise- und Abreisetag zusammen als ein Tag. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres befreit. (gilt seit 01.01.2019) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind ortsfremde Personen, die nur zur örtlichen Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken Unterkunft nehmen (z. B. Geschäftsreisende, Tagungs- und Seminarteilnehmer); Nachweis erforderlich.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Abrechnung in der Regel monatlich (§ 10 Abs. 2); zahlen müssen Sie binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe des Kurbeitragsbescheids (§ 10 Abs. 4).
- Zahlung
- Der Unterkunftsgeber zieht den Kurbeitrag von den Gästen ein und führt ihn an die Stadt Brilon bzw. die beauftragte Stelle ab; er haftet gesamtschuldnerisch (§ 10 Abs. 4, 5). Fällig am letzten Aufenthaltstag (§ 6 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung über das elektronische Kurkarten- und Meldescheinsystem (§ 10 Abs. 2).
- Betrieb anzeigen
- Der Unterkunftsgeber erfasst Name, Anschrift, Alter, Ankunfts- und Abreisetag und meldet jeden Beitragspflichtigen an und ab (§ 10 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Brilon nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Brilon ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Jeder beitragspflichtige Gast erhält unmittelbar nach Ankunft eine Kurkarte durch den Unterkunftsgeber (§ 9 Abs. 2).
- Befreit sind auch Familienbesucher von Einwohnern mit Hauptwohnsitz, die unentgeltlich aufgenommen werden, Inhaber von Zweitwohnungen und Besucher der Jugendherberge (§ 7).
- Für Dauer- und Saisonplätze auf Campingplätzen gilt ein Jahreskurbeitrag von 60,00 Euro (§ 4 Abs. 2).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 08.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Brilon.
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