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Bayern

Kurbeitrag in Balderschwang

Höhe
2,80 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltspätestens am Anreisetag
Kinder
unter 14 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Der Kurbeitrag beträgt 2,80 € je Person ab 14 Jahren und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Gastgeber melden die Gäste spätestens am ersten Aufenthaltstag über das elektronische Meldesystem, heben den Kurbeitrag ein und haften dafür. Die Abrechnung erfolgt per Bescheid der VG Hörnergruppe.

Höhe
2,80 € pro Person und Nacht
2,80 € je Person ab dem vollendeten 14. Lebensjahr und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag zählen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.12.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei
Berufliche Übernachtungen
Geschäftsreisende sind von der Zahlung des Kurbeitrags befreit (§ 4 Abs. 5 Nr. 4).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung spätestens am ersten Tag des Aufenthalts über das Meldesystem (§ 6 Abs. 1). Der Kurbeitrag ist spätestens am dritten Tag nach Zustellung des Bescheides einzuzahlen, sofern kein Abbuchungsauftrag besteht (§ 6 Abs. 4).
Zahlung
Einzahlung auf ein Konto der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe, Fischen i. Allgäu, oder per Abbuchungsauftrag im Rahmen der EDV-Abrechnung.
Einreichung
Meldung über das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte elektronische Meldesystem; ersatzweise im Gästeservice gegen 3,00 € Gebühr je Meldeschein.
Betrieb anzeigen
Der Gast erhält als Nachweis der Entrichtung einen elektronischen Gästepass.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Balderschwang nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Balderschwang ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Der Gastgeber haftet der Gemeinde für den vollständigen Eingang des Beitrags.
  • Zweitwohnungsinhaber zahlen einen jährlichen Pauschalbeitrag von 112,00 € pro Person ab 14 Jahren (gilt ab 01.01.2025).
  • Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Balderschwang.

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