Bayern
Kurbeitrag in Balderschwang
- Höhe
- 2,80 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltspätestens am Anreisetag
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Der Kurbeitrag beträgt 2,80 € je Person ab 14 Jahren und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Gastgeber melden die Gäste spätestens am ersten Aufenthaltstag über das elektronische Meldesystem, heben den Kurbeitrag ein und haften dafür. Die Abrechnung erfolgt per Bescheid der VG Hörnergruppe.
- Höhe
- 2,80 € pro Person und Nacht
2,80 € je Person ab dem vollendeten 14. Lebensjahr und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag zählen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.12.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Geschäftsreisende sind von der Zahlung des Kurbeitrags befreit (§ 4 Abs. 5 Nr. 4).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung spätestens am ersten Tag des Aufenthalts über das Meldesystem (§ 6 Abs. 1). Der Kurbeitrag ist spätestens am dritten Tag nach Zustellung des Bescheides einzuzahlen, sofern kein Abbuchungsauftrag besteht (§ 6 Abs. 4).
- Zahlung
- Einzahlung auf ein Konto der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe, Fischen i. Allgäu, oder per Abbuchungsauftrag im Rahmen der EDV-Abrechnung.
- Einreichung
- Meldung über das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte elektronische Meldesystem; ersatzweise im Gästeservice gegen 3,00 € Gebühr je Meldeschein.
- Betrieb anzeigen
- Der Gast erhält als Nachweis der Entrichtung einen elektronischen Gästepass.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Balderschwang nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Balderschwang ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Gastgeber haftet der Gemeinde für den vollständigen Eingang des Beitrags.
- Zweitwohnungsinhaber zahlen einen jährlichen Pauschalbeitrag von 112,00 € pro Person ab 14 Jahren (gilt ab 01.01.2025).
- Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Balderschwang.
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