Baden-Württemberg
Kurtaxe in Bernau im Schwarzwald
- Höhe
- 3,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 6 frei, unter 14: 1,30 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Seit 01.03.2026 beträgt die Kurtaxe 3,50 € je Person und Aufenthaltstag ab 14 Jahren und 1,30 € für Kinder von 6 bis 13 Jahren. Kinder bis zum vollendeten fünften Lebensjahr sind befreit. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Die Kurtaxe ist monatlich bis zum 10. des Folgemonats abzuführen.
- Höhe
- 3,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag 3,50 € ab 14 Jahren und 1,30 € für Kinder von sechs Jahren bis zum vollendeten 13. Lebensjahr. Kinder bis zum vollendeten fünften Lebensjahr sind befreit. Die KONUS-Abgabe ist in der Kurtaxe enthalten. Ankunfts- und Abreisetag zusammen gelten als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.03.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 14: 1,30 €
- Berufliche Übernachtungen
- Auf Antrag werden Personen, die sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Kurgemeinde aufhalten, nur für den ersten Tag des Aufenthalts befreit; wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung steht, zahlt nicht.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Anmeldung innerhalb von drei Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1 der Satzung von 2022, nummeriert im Auszug mit Meldepflicht). Die im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordene Kurtaxe ist jeweils bis zum 10. des folgenden Monats an die Gemeinde abzuführen.
- Zahlung
- Die Kurtaxe entsteht am Ankunftstag und wird am letzten Aufenthaltstag fällig. Der Beherberger zieht sie ein und führt sie an die Gemeinde ab.
- Einreichung
- Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken bzw. soweit möglich über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde. Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung spätestens am Abreisetag bei der Gemeinde einreichen.
- Betrieb anzeigen
- Wer Personen gegen Entgelt beherbergt, einen Campingplatz, Wohnmobilstellplatz oder Zeltplatz betreibt oder eine Ferienwohnung vermietet, muss die Gäste innerhalb von drei Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abmelden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bernau im Schwarzwald nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bernau im Schwarzwald ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Beherberger muss dem Gast die KONUS Inklusiv-Gästekarte aushändigen, nachdem der Meldeschein vom Gast selbst ausgefüllt wurde.
- Kurtaxepflichtige Einwohner mit Schwerpunkt der Lebensbeziehungen andernorts zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe (79,00 € bzw. 21,00 €).
- Der Beherberger haftet für den vollständigen und richtigen Einzug.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Bernau im Schwarzwald – Kurtaxesatzung mit Änderungen (Stand 19.12.2025)
- Tourist-Information Bernau – Kurtaxe
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bernau im Schwarzwald.
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