Baden-Württemberg
Kurtaxe in Ibach
- Höhe
- 1,40 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 2 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 10 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 09.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 09.10.2026.
Einige Angaben für Ibach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Regeln im Detail
In Ibach gilt derzeit nach der Änderungssatzung (in Kraft seit 01.01.2022) eine Kurtaxe von 1,40 € je Person und Aufenthaltstag; ab 01.01.2027 gilt laut neuer Satzung vom 20.07.2026 2,00 € ab dem vollendeten 10. Lebensjahr (Kinder bis 10 Jahre frei). Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Gastgeber müssen Gäste innerhalb von 2 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise elektronisch melden, die Kurtaxe einziehen und nach Rechnungsstellung der Gemeinde abführen.
- Höhe
- 1,40 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2022)
- Änderung
- Ab 01.01.2027: 2,00 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027) – Neue Kurtaxesatzung vom 20.07.2026 (Inkrafttreten 01.01.2027): 2,00 € je Aufenthaltstag und Person ab dem vollendeten 10. Lebensjahr, ganzjährig; Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr befreit; Jahreskurtaxe 30,00 € für kurtaxepflichtige Einwohner.
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 10 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Nach der Satzung 2027: keine Kurtaxe für Personen, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen (§ 2 Abs. 3); ausschließlich beruflich an Tagungen teilnehmende ortsfremde Personen werden auf Antrag befreit (§ 4 Abs. 2 d). Für die bis Ende 2026 geltende Fassung nicht geprüft.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Anmeldung bzw. Abmeldung innerhalb von 2 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise über das elektronische Meldeverfahren (§ 7 Abs. 1, 10 der Satzung 2027); Abführung der im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge nach Rechnungsstellung (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Einzug von den Gästen und Abführung an die Gemeinde; Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6 Abs. 1, § 8).
- Einreichung
- Elektronisches Meldeverfahren der Gemeinde; auf Antrag bei unbilliger Härte Meldung mit Vordrucken (§ 7 Abs. 10 bis 12).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Ibach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Ibach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreiungen und Ermäßigungen berücksichtigt der Gastgeber erst nach Vorlage der Bescheinigung der Gemeinde (§ 4 Abs. 5).
- Ausländische Gäste müssen am Ankunftstag einen besonderen Meldeschein unterschreiben (§ 7 Abs. 5 der Satzung 2027).
- Die Kurkarte ist zugleich Schwarzwald-Gästekarte; Kurtaxepflichtige werden ab dem 50. Aufenthalt in Ibach befreit (§ 3 Abs. 5).
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Ibach – Kurtaxesatzung vom 20.07.2026 (in Kraft ab 01.01.2027)
- Gemeinde Ibach – Änderungssatzung Kurtaxe (in Kraft ab 01.01.2022)
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Ibach.
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