Baden-Württemberg
Kurtaxe in St. Blasien
- Höhe
- ab 2,40 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: ab 1,60 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für St. Blasien bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Kurtaxe beträgt ganzjährig je Person und Aufenthaltstag 3,90 € (Kurbezirke I und III) bzw. 2,40 € (Kurbezirk II); für Kinder ab 6 bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 2,10 € bzw. 1,60 €. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind befreit. Die Kurtaxe wird nach Monatsende angefordert und ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
- Höhe
- ab 2,40 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag ganzjährig einschließlich Mehrwertsteuer: Kurbezirk I 3,90 €, Kurbezirk II 2,40 €, Kurbezirk III 3,90 €. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten sechsten bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: 2,10 € / 1,60 € / 2,10 €. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind befreit. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag, wobei der Abreisetag voll zugrunde gelegt wird. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: ab 1,60 €
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich aus beruflichen Gründen bzw. zur Teilnahme an beruflich bedingten Tagungen oder Veranstaltungen in der Kurgemeinde aufhalten, werden auf Antrag für die Dauer des beruflich bedingten Aufenthalts befreit.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- und Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 9 Abs. 1).
- Zahlung
- Die Kurtaxe entsteht am Ankunftstag und wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 8 Abs. 1). Der Meldepflichtige zieht sie ein und führt sie an die Gemeinde ab (§ 10 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung über das von der Gemeinde unentgeltlich zur Verfügung gestellte elektronische Meldeverfahren (§ 9 Abs. 4); Befreiungs- und Ermäßigungsanträge spätestens am Abreisetag im Zuge der Meldung (§ 6 Abs. 4).
- Betrieb anzeigen
- Wer Personen gegen Entgelt beherbergt, einen Wohnmobilstellplatz betreibt oder eine Ferienwohnung vermietet, muss die Gäste innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abmelden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in St. Blasien nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an St. Blasien ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Kurtaxepflichtige haben Anspruch auf eine Konus-Gästekarte für die kostenfreie Nutzung des ÖPNV in den teilnehmenden Verkehrsverbünden im Schwarzwald.
- Wurde für einen Gast die Konus-/Hochschwarzwald Card ausgegeben, ist laut Antragsformular keine Befreiung vom Kurbeitrag mehr möglich.
- Der Meldepflichtige haftet der Gemeinde für den vollständigen und richtigen Einzug (§ 10 Abs. 1).
- Personen mit Hauptwohnung außerhalb, die einen Wohnmobilstellplatz mieten, sind ebenfalls kurtaxepflichtig (§ 2 Abs. 3).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt St. Blasien.
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