Baden-Württemberg
Kurtaxe in Beuron
- Höhe
- 1,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
- 09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 09.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Kurtaxe beträgt 1,00 EUR je Person und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und Tagesgäste sind frei. Gäste sind innerhalb von 3 Tagen an- bzw. abzumelden, die Kurtaxe wird monatlich bis zum 10. des Folgemonats an die Gemeinde abgeführt.
- Höhe
- 1,00 € pro Person und Nacht
1,00 EUR je Person und Aufenthaltstag; Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.06.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Berufliche Teilnehmer an Tagungen oder Veranstaltungen werden auf Antrag nur für den ersten Tag des Aufenthalts befreit (§ 4 Abs. 2). Wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung steht (Nebenwohnsitz), zahlt nicht (§ 2 Abs. 3).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Gäste innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abmelden (§ 6 Abs. 1); im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordene Kurtaxe jeweils bis zum 10. des folgenden Monats abführen (§ 7 Abs. 3).
- Zahlung
- Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 5); der Meldepflichtige zieht sie ein und führt sie ab.
- Einreichung
- Für die Meldung sind die von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucke zu verwenden (§ 6 Abs. 6).
- Betrieb anzeigen
- Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung sind spätestens am Abreisetag bei der Gemeinde einzureichen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Beuron nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Beuron ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Unentgeltlich beherbergte Ortsfremde müssen sich innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft anmelden; Familienbesuche von Einwohnern ohne Kureinrichtungsnutzung sind befreit.
- Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten sowie Kranke, die Einrichtungen nicht besuchen können (ärztliches Zeugnis), sind befreit.
- Der Meldepflichtige haftet für vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Beuron.
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