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Bayern

Kurbeitrag in Blaichach

Höhe
3,20 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 2,10 €
Zuletzt geprüft
09.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 09.10.2026.

Einige Angaben für Blaichach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

3,20 Euro je Erwachsenem und Aufenthaltstag, 2,10 Euro für Kinder von 6 bis 15 Jahren, Kinder bis 5 Jahre frei. Anreise- und Abreisetag gemeinsam ein Aufenthaltstag. Die Gästekarte ist elektronisch.

Höhe
3,20 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
3,20 Euro je Aufenthaltstag für Personen ab 16 Jahren (ab Beginn des 17. Lebensjahres). Kinder und Jugendliche ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zum Ende des 16. Lebensjahres: 2,10 Euro. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind frei. Umsatzsteuer ist enthalten. (gilt seit 01.12.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 2,10 €
Berufliche Übernachtungen
Personen, die sich ausschließlich aus Anlass ihrer Berufsausübung in der Gemeinde aufhalten, sind beitragsfrei; Nachweis gegenüber Beherbergungsbetrieb bzw. Gemeinde (§ 4 Abs. 6).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Die Gemeinde Blaichach erlässt einen Bescheid über den Kurbeitrag; Gastgeber führen ihn spätestens am siebten Tag nach Zustellung des Bescheids ab (§ 6 Abs. 4 Kurbeitragssatzung).
Zahlung
Zahlung an den zur Einhebung Verpflichteten (§ 6) oder unmittelbar an die Gemeinde (§ 3 Abs. 3).
Einreichung
–
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Blaichach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Blaichach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Gäste melden sich spätestens am Tag nach der Ankunft; bei elektronischer Erfassung genügt der vom Betrieb ausgedruckte Meldeschein.
  • Zweitwohnungsbesitzer zahlen eine Pauschale nach § 8 (Höhe nicht im Auszug).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Blaichach.

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