Bayern
Kurbeitrag in Blaichach
- Höhe
- 3,20 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 2,10 €
- Zuletzt geprüft
- 09.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 09.10.2026.
Einige Angaben für Blaichach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
3,20 Euro je Erwachsenem und Aufenthaltstag, 2,10 Euro für Kinder von 6 bis 15 Jahren, Kinder bis 5 Jahre frei. Anreise- und Abreisetag gemeinsam ein Aufenthaltstag. Die Gästekarte ist elektronisch.
- Höhe
- 3,20 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
3,20 Euro je Aufenthaltstag für Personen ab 16 Jahren (ab Beginn des 17. Lebensjahres). Kinder und Jugendliche ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zum Ende des 16. Lebensjahres: 2,10 Euro. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind frei. Umsatzsteuer ist enthalten. (gilt seit 01.12.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 2,10 €
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich ausschließlich aus Anlass ihrer Berufsausübung in der Gemeinde aufhalten, sind beitragsfrei; Nachweis gegenüber Beherbergungsbetrieb bzw. Gemeinde (§ 4 Abs. 6).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Die Gemeinde Blaichach erlässt einen Bescheid über den Kurbeitrag; Gastgeber führen ihn spätestens am siebten Tag nach Zustellung des Bescheids ab (§ 6 Abs. 4 Kurbeitragssatzung).
- Zahlung
- Zahlung an den zur Einhebung Verpflichteten (§ 6) oder unmittelbar an die Gemeinde (§ 3 Abs. 3).
- Einreichung
- –
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Blaichach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Blaichach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Gäste melden sich spätestens am Tag nach der Ankunft; bei elektronischer Erfassung genügt der vom Betrieb ausgedruckte Meldeschein.
- Zweitwohnungsbesitzer zahlen eine Pauschale nach § 8 (Höhe nicht im Auszug).
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Blaichach – Kurbeitragssatzung 2020 mit 1. Änderung vom 06.11.2024 (eingearbeitet)
- Alpsee-Grünten – Kurbeitrag
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Blaichach.
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