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Bayern

Kurbeitrag in Immenstadt im Allgäu

Höhe
3,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 2,25 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Je Aufenthaltstag 3,50 € (ab 16 Jahren) bzw. 2,25 € (6 bis 15 Jahre); Kinder bis 5 Jahre frei. Angefangene Tage gelten als volle Tage, An- und Abreisetag zusammen als ein Aufenthaltstag. Gastgeber melden spätestens am folgenden Werktag nach Ankunft elektronisch.

Höhe
3,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
3,50 € je Aufenthaltstag ab Beginn des 17. Lebensjahres (ab 16 Jahren), 2,25 € vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (6 bis einschließlich 15 Jahre), Kinder bis einschließlich 5 Jahre frei. (gilt seit 01.11.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 2,25 €
Berufliche Übernachtungen
Personen, die sich ausschließlich aus Anlass ihrer Berufsausübung im Stadtgebiet aufhalten, sind nicht kurbeitragspflichtig; Nachweis und Dokumentation gegenüber Beherbergungsbetrieb bzw. Stadt (§ 4 Abs. 6).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung spätestens am folgenden Werktag nach Ankunft (§ 6 Abs. 1); Änderungen spätestens am Tag der Abreise (§ 6 Abs. 4); Abführung spätestens am siebten Tag nach Zustellung des jeweiligen Bescheides (§ 6 Abs. 5).
Zahlung
Der Beitrag wird mit dem Entstehen fällig (§ 3 Abs. 2); Gastgeber ziehen ihn ein und haften der Stadt gesamtschuldnerisch für den vollständigen Eingang.
Einreichung
Elektronische Übermittlung über das von der Stadt bereitgestellte Meldesystem; grundsätzlich für alle Beherbergungsbetriebe verpflichtend, Ausnahmen auf Antrag (§ 6 Abs. 3).
Betrieb anzeigen
Meldeformulare ein Jahr aufbewahren (§ 7 Abs. 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Immenstadt im Allgäu nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Immenstadt im Allgäu ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten (§ 4 Abs. 7).
  • Zweitwohnungsbesitzer zahlen einen Jahresbeitrag von 147,00 € (ab 16 Jahren) bzw. 95,00 € (6 bis 15 Jahre) (§ 8 Abs. 2).
  • Jeder Gast erhält eine elektronische Gästekarte, auch Befreite (§ 4 Abs. 5).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Immenstadt im Allgäu.

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