Bayern
Kurbeitrag in Burgberg im Allgäu
- Höhe
- 3,20 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 2,10 €
- Zuletzt geprüft
- 09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 09.10.2026.
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Regeln im Detail
Der Kurbeitrag beträgt seit 01.12.2024 3,20 € je Aufenthaltstag und Person ab 16 Jahren, 2,10 € für Kinder ab 6 bis unter 16 Jahren; Kinder unter 6 sind frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Gastgeber übermitteln die Gäste spätestens am Werktag nach der Ankunft elektronisch und führen den Beitrag spätestens am siebten Tag nach Zustellung des Bescheids ab.
- Höhe
- 3,20 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Aufenthaltstag 3,20 € für Personen ab dem 17. Lebensjahr, 2,10 € für Personen vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr frei. An- und Abreisetag zählen als ein Aufenthaltstag. Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. (gilt seit 01.12.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 2,10 €
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung der Beitragspflichtigen spätestens am folgenden Werktag nach deren Ankunft elektronisch oder durch Vorlage der Meldescheine (§ 6 Abs. 1); Abführung spätestens am siebten Tag nach Zustellung des jeweiligen Bescheides an die Gemeinde (§ 6 Abs. 4).
- Zahlung
- Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig (§ 3) und vom Einhebungspflichtigen spätestens am siebten Tag nach Zustellung des Bescheides an die Gemeinde abgeführt.
- Einreichung
- Die Gemeinde stellt allen Beherbergungsbetrieben einen online-basierten Zugang zum Meldewesen zur Verfügung (§ 6 Abs. 2); Ausnahmen von der elektronischen Meldung auf Antrag (§ 6 Abs. 3).
- Betrieb anzeigen
- Gäste haben spätestens am Tag nach der Ankunft bei der Gemeinde die erforderlichen Angaben zu machen; die Meldepflicht entfällt, wenn sie nach § 6 Abs. 1 gemeldet werden (§ 5).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Burgberg im Allgäu nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Burgberg im Allgäu ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Kurgebiet ist das Gemeindegebiet mit Ausnahme des Gemeindeteils Häuser.
- Zum Nachweis der Entrichtung erhält der Gast eine elektronische Gästekarte.
- Zweitwohnungsbesitzer zahlen einen Jahresbeitrag von 123,00 € (ab 17 Jahren) bzw. 84,00 € (7. bis 16. Lebensjahr).
- Die Gemeinde und Beauftragte dürfen Kontrollen in den Beherbergungsbetrieben durchführen.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Burgberg – Kurbeitragssatzung 2021
- Gemeinde Burgberg – 1. Änderung der Kurbeitragssatzung 2024
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Burgberg im Allgäu.
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