Nordrhein-Westfalen
Keine Übernachtungsteuer in Bochum
Im veröffentlichten Ortsrecht von Bochum steht keine Satzung über eine Übernachtungsteuer (Beherbergungsteuer, Bettensteuer), einen Kurbeitrag oder einen Gästebeitrag (geprüft am 13.10.2026). Gastgeber ziehen dort deshalb keine Abgabe je Übernachtung ein. Beschließt Bochum eine solche Satzung, ändert sich das.
Keine Satzung über Übernachtungsteuer, Kurbeitrag oder Gästebeitrag im Ortsrecht, Stand 13.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Regeln im Detail
Gut zu wissen
- Bochum hatte Ende 2011 eine Beherbergungsabgabe beschlossen, sie aber rückwirkend zum 01.01.2012 wieder aufgehoben (Aufhebungssatzung vom 30.11.2012).
Quellen und Prüfstand
- Bochum: Ortsrecht, Steuer- und Abgabensatzungen (ohne Übernachtungsteuer, Kur- oder Gästebeitrag)
- Stadt Bochum: Aufhebungssatzung zur Beherbergungsabgabesatzung vom 30.11.2012
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bochum.
Verlauf für Bochum
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Bochum nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.